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Bauer und die Grundrechte
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Die Spiegel-„Affäre“

„Auf Grund von Veröffentlichungen, die sich mit wichtigen Fragen der Landesverteidigung in einer Art und Weise befaßten, die den Bestand der Bundesrepublik sowie die Sicherheit und Freiheit des deutschen Volkes gefährdete, sind am Freitag, dem 26. Oktober 1962, auf Anordnung des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs die Geschäftsräume des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL in Hamburg und Bonn durchsucht worden. Mehrere Mitarbeiter des SPIEGEL sind wegen Verdachts des Landesverrates, der landesverräterischen Fälschung und der aktiven Bestechung festgenommen worden.“
Erklärung der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, 28. Oktober 1962

„Was ist Landesverrat?“

… so lautete der Titel eines Beitrags von Fritz Bauer, der in Jahrgang 16 (1962), Heft 62, des Magazins DER SPIEGEL erschien. Anlass war die SPIEGEL-„Affäre“, die Durchsuchung der Redaktionsräume des Hamburger Magazins, die von der Bundesanwaltschaft mit der zitierten Erklärung bekanntgegeben wurde. Fritz Bauer stellte sie seinem Artikel voran. Die „typische Staatsaktion“ spielte sich, so der Politikwissenschaftler Gert Schäfer 1998, im Dunstschleier der „Kuba-Krise“ ab, der nuklearen Konfrontation zwischen Ost- und West. Es war ein „öffentlicher Skandal im klassischen politischen Sinn“.

Mehrfach nahm Bauer zu den Ereignissen Stellung, die Bundesverteidigungsminister Franz Josef StraußWas bedeutet das? (CSU) zum Rücktritt zwangen und Bundeskanzler Konrad AdenauerWas bedeutet das? (1876-1967) ein letztes Mal zu einer neuen Regierungsbildung. Adenauer, der im Bundestag von einem „Abgrund von LandesverratWas bedeutet das?“ sprach, brachte sich mit der Äußerung in Schwierigkeiten und äußerte sich danach nicht mehr dazu. Seine politische Stellung hatte er dadurch geschwächt. Das autoritäre Kanzlerregime war angeschlagen und tatsächlich bahnte sich hier bereits die sozialliberale Koalition an. Die fünfte Regierung Adenauer endete ein Jahr später am 11. Oktober 1963.

SPIEGEL-Ausgaben, auf die sich die Bundesanwaltschaft bezog und die die „Affäre“ auslösten:

Die „Affäre“

Hintergrund der SPIEGEL-„Affäre“ war ein Artikel über die Verteidigungsstrategie der BundeswehrWas bedeutet das? und der NATOWas bedeutet das?. Der SPD-Politiker und Journalist Conrad AhlersWas bedeutet das? (1922-1980) hatte ihn mit dem Bonner Spiegelredakteur Hans Schmelz am 8. Oktober 1962 unter dem Titel „Bedingt abwehrbereit“  in dem Magazin veröffentlicht. Ahlers war im selben Jahr von der Frankfurter Rundschau zum SPIEGEL als stellvertretender Chefredakteur zurückgekehrt.

Der Artikel befasste sich (einen Tag nach einem Artikel von Gerd Scharnhorst im Stern) ausführlich mit dem NATOWas bedeutet das?-Manöver Fallex 62Was bedeutet das?. Ahlers kritisierte vor dem Hintergrund des eskalierenden Kalten Krieges die atomare Rüstungspolitik der Bundesregierung. Die Informationen über das Manöver hatten die Journalisten größtenteils von Hamburger Oberst Alfred MartinWas bedeutet das? bekommen, Leiter des Führungsreferats im Führungsstab des Heeres. Das Ergebnis der Manöver-Auswertung war, die BundeswehrWas bedeutet das? sei im Falle eines Angriffs der Sowjetunion nur „bedingt abwehrbereit“. Ahlers stellte in dem Artikel das System der Abschreckung durch Aufrüstung in Form atomarer Sprengköpfe in Frage, die als Strategie der sogenannten „Vorwärtsverteidigung“ vom Bundesverteidigungsministerium unter Leitung von Franz Josef StraußWas bedeutet das? betrieben wurde – Adenauers Atomminister seit 6. Oktober 1955 und ab 16. Oktober 1956 Verteidigungsminister.

Die Anzeige wegen des Verdachts auf LandesverratWas bedeutet das? nach § 100 Strafgesetzbuch erging am 11. Oktober gegen die Redaktion des SPIEGEL. Die Bundesanwaltschaft unter Leitung von Bundesanwalt Dr. Albin Kuhn, der während des NS-Regimes Staatsanwalt am „SondergerichtWas bedeutet das?“ Würzburg war, holte ein Gutachten beim Bundesverteidigungsministerium wegen des Verdachts auf Landesverrat durch die beteiligten Redakteure ein. Das Gutachten stellte über vierzig geheime Informationen fest. Danach erließ der ErmittlungsrichterWas bedeutet das? beim BundesgerichtshofWas bedeutet das? (BGH) Haftbefehle unter anderen gegen Ahlers und Schmelz, sowie gegen Claus Jacobi und Johannes K. Engel und den Herausgeber des SPIEGEL, Rudolf AugsteinWas bedeutet das? (1923-2002). Zugleich ordnete er die Durchsuchung der Redaktionsräume an.

Die Besetzung der Redaktionsräume begann am 26. Oktober 1962 in Hamburg und in den  SPI EGEL-Redaktionsräumen in Bonn. Conrad AhlersWas bedeutet das? wurde noch in der Nacht im Urlaub in Spanien verhaftet, Rudolf Augstein (FDP) stellte sich am 28. Oktober und wurde in U-Haft genommen. Er wurde nach 103 Hafttagen entlassen.

Der Spiegel, Ausgabe vom 13.11.1962

Regierungskrise

Im November 1962 sorgte die „Affäre“ schließlich für eine Regierungskrise. Bundesverteidigungsminister Strauß, der zunächst behauptete, mit der Sache nichts zu tun gehabt zu haben, geriet jetzt öffentlich in Verdacht, sie vorangetrieben zu haben. Er hatte JustizministerWas bedeutet das? Wolfgang StammbergerWas bedeutet das? (FDP) in Unkenntnis gelassen, was wiederum die FDP erboste, so dass die fünf FDP-Minister ihren Rücktritt erklärten. Die Regierung musste neu gebildet werden.

Demonstration von Studierenden in Freiburg am 16. November 1962. ©Landesarchiv Baden-Württemberg, Fotograf: Willy Pragher

Der 3. Strafsenat des BGH entscheid am 13. Mai 1965, dass Beweise für den wissentlichen Verrat von Staatsgeheimnissen durch die Journalisten Ahlers und Augstein nicht vorlägen. Der Artikel im SPIEGEL habe dem „damaligen Stand der öffentlichen Unterrichtung“ entsprochen, mit anderen Worten keinen Erkenntnisgewinn für gegnerische Geheimdienste dargestellt. Die Eröffnung eines Hauptverfahrens wurde abgelehnt.

Der Spiegel, Ausgabe vom 13.11.1962

Gespaltene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Eine Verfassungsbeschwerde des SPIEGEL, der feststellen lassen wollte, dass die Hausdurchsuchung und Beschlagnahmungen grundsätzlich gegen die Pressefreiheit verstoßen habe, wurde am 5. August 1966 bei Stimmengleichheit der Verfassungsrichter zurückgewiesen. Allerdings nicht, ohne dass das Bundesverfassungsgericht (BVG) die Eigenständigkeit der Presse und den besonderen Schutz des Redaktionsgeheimnisses und den Informantenschutz feststellte. Professor Horst Ehmke (SPD), der die Verfassungsbeschwerde für den SPIEGEL vertrat, kommentierte, die gespaltene Entscheidung sei „ein Sieg für den Rechtsstaat. Die Hälfte der Richter war unserer weitergehenden Argumente gefolgt.“ (Horst Ehmke, Mittendrin. Von der Großen Koalition zur deutschen Einheit. Berlin: Rowohlt, 1994, S. 39)
Hier geht es zum Urteil des BVG, veröffentlicht vom Institut für öffentliches Recht der Universität Bern.

Auf der aktuellen Franz-Josef-Strauß-Website der Hanns-Seidel-Stiftung (München) heißt es umgekehrt:

„Der Argumentation der Bundesregierung, diese Maßnahmen der Bundesanwaltschaft seien wegen Verdachtsmomenten von Landesverrat ergriffen worden, standen die in der Öffentlichkeit verbreitete Meinung, es habe sich hierbei um einen massiven Angriff des Staates auf die Unabhängigkeit der Presse gehandelt, gegenüber. Eine endgültige Klärung der Vorgänge erfolgte 1966 durch das Bundesverfassungsgericht, das sich unter Berücksichtigung der damaligen Umstände der Auffassung der Bundesregierung anschloss.“
https://www.fjs.de/faq/, letzter Abruf 08.12.2022

Politik, Justiz und NS-Vergangenheit

DER SPIEGEL, der selbst zahlreiche, früher in hohen Rängen tätige Nazis einschließlich ehemaliger SS-Mitglieder beschäftigte, begann im Zuge der „Affäre“ solche politischen Kontinuitäten aufzudecken. Angriffsflächen gab es genügend, denn zahlreiche der Protagonisten in Staatsdiensten waren als ehemalige NSDAP-Mitglieder nicht bloß Karteileichen gewesen:

  • Prof. Dr. Friedrich August Freiherr von der Heydte, der bereits in den Jahren zuvor Material für eine Anzeige gegen den SPIEGEL gesammelt hatte, war Mitglied der NSDAP und stand der SS-Zeitschrift Totenkopf nahe, nach 1945 war er Mitglied der CSU.
  • Bundesanwalt Dr. Albin Kuhn, der die Ermittlungen anordnete, und Bundesanwalt Walter Wagner, der die Durchsuchung und Besetzung der Redaktionsräume mit organisierte, waren beide an „Sondergerichten“ tätig gewesen, Wagner als Oberstaatsanwalt am „Sondergericht“ im besetzten Posen.
  • Generalbundesanwalt Ludwig Martin (1909-2010), in dessen Amtszeit die „SPIEGEL-Affäre“ fiel, war kein Mitglied der NSDAP gewesen, jedoch Strafrichter am Reichsgericht in Leipzig, er leistete von 1939 an Wehrdienst. Generalbundesanwalt Martin befürwortete die Todesstrafe. Nach dem Krieg wurde er 1953 zum Bundesrichter beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe ernannt und war beisitzender Richter beim BGH-Urteil in den Fällen Otto Thorbeck und Walter Huppenkothen, das die Angeklagten von der Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord freisprach.
  • Wolfgang Buddenberg, Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof, der die Haft- und Durchsuchungsbeschlüsse ausgestellt hatte, war vor 1945 ein eingetragenes NSDAP-Mitglied.
  • der Organisationsleiter des Referat Hoch- und Landesverrat der Sicherungsgruppe in Bonn, Theo Saevecke, war vor 1945 Mitglied der SS und, was damals noch unbekannt war, er sollte 1999 als „Henker von Mailand“ von einem italienischen Gericht wegen Geiselerschießungen im Jahr 1944 in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt werden.
  • Volkmar Hopf, Staatssekretär im Verteidigungsministerium, der die Affäre vorantrieb, war vor 1945 Mitglied der NSDAP und hatte in hohen politischen Verwaltungspositionen dem NS-Staat gedient, in der besetzten Tschechoslowakei soll er die Vollstreckung von Todesurteilen gefordert haben.

Ebenfalls ein denkwürdiger „Zufall“: Das Amt des Generalbundesanwalts war ausgerechnet zum Zeitpunkt der „Affäre“ vakant. Wolfgang Immerwahr FränkelWas bedeutet das? (1905-2010), der das Amt von März bis Juli 1962 innehatte, wurde aufgrund seiner Tätigkeit bei der nationalsozialistischen ReichsanwaltschaftWas bedeutet das? während der NS-Herrschaft – er hatte sich an zahlreichen Todesurteilen für geringfügige Delikte beteiligt – am 24. Juli 1962 in den einstweiligen Ruhestand versetzt. (Gerhard Fieberg, „Wolfgang Fränkel“, in: JustizministeriumWas bedeutet das? des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), Zwischen Recht und Unrecht – Lebensläufe deutscher Juristen. Düsseldorf 2004, S. 113 ff.).

DER SPIEGEL berichtete am 11. Juli 1962 über den Vorgang und merkte ironisch an, JustizministerWas bedeutet das? Stammberger habe sich zu einer „staatspolitischen Kunstpause“ in Form einer „bundesparlamentarischen Allparteien-Kommission“ entschlossen, die den Fall durchleuchten sollte. Fränkels Fall war aufgrund von Veröffentlichungen der DDR über Nazi-Juristen bekannt geworden. Das Votum der Kommission, so DER SPIEGEL, solle „nach Stammbergers Intentionen den Blattschuß der illegitimen DDR auf Fränkel demokratisch legitimieren“. („Generalbundesanwalt. Vorführung empfiehlt sich“, DER SPIEGEL, Nr. 28 (1962) (abgerufen am 08.12.2022).

Ein „Meilenstein in der Verteidigung der Pressefreiheit“

Wer diese Details kannte, wunderte sich nicht, dass die Methode der Redaktionsbesetzung einige der Betroffenen an GestapoWas bedeutet das?-Methoden erinnerte und nicht wenig Angst und Schrecken auslöste. Aber es gab auch Solidarität und öffentliche Unterstützung, so dass die „Affäre“ letztendlich zu einer Stärkung der Pressefreiheit beitrug, als „Markstein in der Geschichte der Bundesrepublik“, „Wendepunkt in der politischen Kultur der Bundesrepublik“ und „Meilenstein in der Verteidigung der Pressefreiheit in Deutschland“ bezeichnet wurde. (Franziska Augstein, Süddeutsche Zeitung, 26. April 2014; Hans Ulrich Wehler, „Weckruf für die Demokratie – die SPIEGEL-Affäre: 50 Jahre danach“, in: Martin Doerry, Hauke Janssen (Hrsg.), Die Spiegel-Affäre: Ein Skandal und seine Folgen. München: DVA, 2013, S. 24- 35, hier S. 24; Planet-Wissen, Spiegel-Affäre(zuletzt abgerufen am 7. Dezember 2022)).

Die neure Forschung will diese Einschätzung insoweit relativieren, als einzelne Autor*innen betonen, die Pressefreiheit sei auch früher bereits Objekt „autoritären Gebarens“ (Norbert Frei) gewesen und – denkwürdig geschichtslos und an der Sache vorbei – man müsse sich fragen „warum Willy BrandtWas bedeutet das? 1969 noch ‚mehr Demokratie‘ wagen wollte, wenn dies doch DER SPIEGEL schon Jahre zuvor für ihn erledigt hatte“ (Thomas Schlemmer). (Zitate aus: Martin Doerry, Hauke Janssen (Hrsg.), Die Spiegel-Affäre: Ein Skandal und seine Folgen. München: DVA, 2013, S. 42 und S. 268.)

DER SPIEGEL erlebte aufgrund des rigorosen Vorgehens des Staatsapparats eine Solidaritätswelle. Andere Verlage im Hamburger Verlagshaus leisteten Hilfe, so dass das Magazin nicht eingestellt werden musste und die nächsten Nummern erscheinen konnten. Landesweit fanden Demonstrationen für die Wahrung der Pressefreiheit statt.

In einem eigenen Bericht des Magazins hieß es fünfzig Jahre nach den Ereignissen: „Dass das Magazin den Generalangriff auf die Freiheit der Presse überlebte, lag weniger am SPIEGEL selbst als vielmehr am öffentlichen Aufbegehren der Deutschen, die inzwischen gelernt hatten, ihre Demokratie zu lieben.“ Monatelang kam es zu Protesten, Demonstrationen, studentischen Sitzstreiks. Die großen liberalen Blätter der Zeit wie Stern, Die Zeit, Süddeutsche Zeitung oder Frankfurter Rundschau stellten sich hinter den SPIEGEL und gegen Adenauer.

Die SPIEGEL-„Affäre“ gewann ihre Brisanz auch durch diese „neuartige Mobilisierung der Öffentlichkeit, die spontane Solidarisierung mit dem SPIEGEL, die schroffe Polarisierung zwischen Linksliberalen und Rechtskonservativen“, wie der Historiker Hans-Ulrich Wehler schreibt. Eine innere Opposition formierte sich, die einem Machtwechsel zustrebte, der dann 1969 mit der Wahl Willy Brandts zum Kanzler erfolgte.“ „Ein Abgrund von Lüge“ in Anbetracht der Tatsache, wie klein die oppositionellen Gruppen und wie schmal der Anteil derer in Wirklichkeit war, die zur Zeit der SPIEGEL-„Affäre“ öffentlich aktiv für die Bewahrung der Grundrechte eintraten, ist ihre Bedeutung für eine beschleunigte Aufweichung der politischen Erstarrung offensichtlich.

Der Spiegel, Ausgabe vom 06.11.1962

„Herrschaft der Sachverständigen“

Fritz Bauer kritisierte im Blick auf das SPIEGEL-Verfahren die „Schwächen des geltenden Rechts“. Er plädierte für demokratische Reformen, in erster Linie dafür, dass Angeklagte in Zukunft das Recht haben sollten, einen Zweitgutachter zu verlangen. Sein Plädoyer, dass die Wahrheit – auch in der Justiz – immer aus dem Streitgespräch erwächst und daher abweichende Gutachten für Gerichte geradezu notwendig sind, resultierte aus dem SPIEGEL-Verfahren. In der Frankfurter Rundschau schrieb Bauer am 10. Januar 1963:

Fritz Bauer Portrait Büro 1956
„Neuerdings sind im Zusammenhang mit dem ‚Spiegel‘-Verfahren Gutachten und Gutachter in Landesverratsverfahren in das Licht der Öffentlichkeit gerückt. Die Frage, ob ein militärisches Staatsgeheimnis vorliege oder nicht, wird von Angehörigen des Bundesverteidigungsministeriums beantwortet, wobei ganz unklar bleibt, ob der Gutachter für seine Behörde, als Beamter oder als Privatmann spricht. Jedenfalls liegen – realistisch gesehen – die Einleitung und der Ausgang des Verfahrens in den Händen einer – eminent politisch geleiteten – Verwaltungsbehörde. Es ist ein Beitrag zum Problem des Beweisrechts, daß ein vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe mehrfach beigezogener, dem Bundesverteidigungsministerium angehöriger Gutachter kürzlich selber wegen Landesverrats verurteilt wurde; der seelische Zwiespalt des Mannes hat gewiß nicht seine Objektivität und Unbefangenheit gefördert.“
Fritz Bauer, Frankfurter Rundschau vom 10. Januar 1963

In dem Beitrag „Was ist LandesverratWas bedeutet das?“ machte Bauer auf die Tradition vergleichbarer Fälle aufmerksam. Der Jurist machte die politische Dimension des Falls deutlich: Dass die allgemeinen Gesetze „im Lichte der Pressefreit (…) interpretiert werden müssen. Dies ist bisher“, formulierte Bauer, „noch nicht geschehen. Die aus dem GrundgesetzWas bedeutet das? folgende besondere Problematik des ‚literarischen Landesverrats‘ ist nirgends erörtert worden. Weder Rechtslehre noch Rechtspflege haben sich darauf eingelassen.“

„Was als ‚Staatsgeheimnis‘ zu gelten hat, steht nicht fest“

Bauer monierte, dass vom Staat, der sich geschädigt fühlt, von Fall zu Fall selbst dekretiert wird, was als „Staatsgeheimnis“ zu gelten hat und die Strafbestimmungen wegen des Verdachts auf LandesverratWas bedeutet das? seit den 1920er Jahren als „Waffe gegen politische Feinde mißbraucht“ wurden, die alles andere als Spione oder Kriminelle waren:

„Publizisten, die konservativen und nationalen Kreisen lästigfielen, sahen sich über Nacht als Landesverräter angeklagt“.

An dem Verfahren hatte sich scheinbar nichts geändert und die Bundesrepublik die 1946 durch den Kontrollrat ausgesetzten Landesverratsbestimmungen ab 1951 wieder eingeführt. „Sie tat es gründlich“, erklärte Fritz Bauer, an die Stelle der ursprünglich drei Paragraphen 99, 100 und 101 traten neun Bestimmungen:

„An die Grundvorschrift 100 (Verrat und Ausspähung von Staatsgeheimissen) wurden die Vorschriften 100 a (Landesverräterische Fälschung) bis 100f (Landesverräterische Untreue) angehängt. Die Paragraphen 99 und 100 des Strafgesetzbuches sind 12934 formuliert worden. Der Paragraph 100 a, der die ‚landesverräterische Fälschung‘ – gemeint ist das Verbreiten unwahrer ‚Staatsgeheimnisse‘ – unter Strafe stellt, ist eine anläßlich des Reichstagsbrandes zusammen mit der berüchtigten ‚Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat‘ geschaffene, erst später in das Strafgesetzbuch übernommene Bestimmung. Auch sie wurde 1951 von der Bundesregierung brav adoptiert.
Diese Schutzbestimmung für nichtexistierende Geheimnisse findet sich auch im Entwurf der Bundesregierung für ein neues Strafgesetzbuch wieder. In der Begründung lesen wir nicht ohne Erstaunen die Sätze: ‚Auf diese Strafbestimmung kann nicht verzichtet werden, wie sich in der Vergangenheit gezeigt hat. So ist in der Zeit vor 1933 dem Deutschen Reich wiederholt dadurch schwerer Schaden zugefügt worden, daß dem Ausland erdichtete Mitteilungen über geheime Vorgänge politischer oder militärischer Art zugeleitet worden sind.‘ Tatsächlich ist Landesverrat heute wie ehedem der einzige Straftatbestand unserer Rechtsordnung, die dem der aus ideellen Gründen handelnde Täter ein vorher kaum kalkulierbares Risiko trägt.“ 

An zahlreichen historischen Beispielen machte Bauer deutlich, wie die LandesverratWas bedeutet das?sbestimmungen im Zuge innenpolitischer Auseinandersetzungen immer häufiger gegen innenpolitische Gegner*innen eingesetzt wurden, „obschon sie doch zum Schutz des Reiches nach außen dienen sollten.“ Laut Reichskriminalstatistik wurden von 1896 bis 1914 im Jahresdurchschnitt 19 Personen wegen LandesverratWas bedeutet das?, HochverratWas bedeutet das?, feindlichen Handlungen gegen befreundete Staaten und Verbrechen in Beziehung auf die Ausübung staatsbürgerlicher Rechte verurteilt. 1923 waren es allein wegen LandesverratWas bedeutet das?s 1.200 Verfahren, 1924 1.081 und allein im Januar/Februar 1925 bereits 755 Verfahren, darunter 20 Fälle wegen publizistischem LandesverratWas bedeutet das?.

Felix Fechenbach (stehend) mit Kurt Eisner bei einer Demonstration am 16. Februar 1919. ©gemeinfrei

Das erste Urteil, so Bauer, gegen den später durch Hitler ermordeten Schriftsteller Felix FechenbachWas bedeutet das? (1894-1934), den das Volksgericht München zu elf Jahren Zuchthaus verurteilte, „blieb bis heute symptomatisch“. Fechenbach war der Verfasser einer Studie über den linkssozialistischen Politiker Kurt EisnerWas bedeutet das? (1867-1919 ermordet), der am 7. November 1918 in München die Republik ausrief, bayerischer MinisterpräsidentWas bedeutet das? war und 1. Vorsitzender des Arbeiter- Soldaten- und Bauernrats. 

Heinrich Wandt als Soldat im Ersten Weltkrieg, 1916. ©gemeinfrei

Nicht viel besser erging es dem Schriftsteller Heinrich WandtWas bedeutet das? vor dem V. Strafsenat des Reichsgerichts in Leipzig wegen LandesverratWas bedeutet das?s verurteilt wurde, und dem Journalisten Carl von OssietzkyWas bedeutet das? (1889-1938), der an der illegalen Aufrüstung Kritik übte, 1931 wegen LandesverratWas bedeutet das?s verurteilt und 1933 von den Nazis ins KZ gesperrt wurde, an dessen Folgen er starb. 1936 wurde Ossietzky der Friedens-Nobelpreis verliehen. Nach rechtsstaatlichen Grundsätzen, so Bauer, hätte keiner der Publizisten wegen vorsätzlichen LandesverratWas bedeutet das?s mit Zuchthaus bestraft werden dürfen.

Carl von Ossietzky im Jahr 1915, mit 26 Jahren. ©gemeinfrei

Die Staatsraison spiele eine Rolle, betonte der Generalstaatsanwalt, „die ihr heute nicht mehr zukommen sollte“. Die Pointe des neuen § 100 a, der Phantasieberichte betrifft, jedoch ebenso wie der Verrat des echten Staatsgeheimnisses mit 15 Jahren Zuchthaus bedroht ist, zeigte Bauer am aktuellen Beispiel auf. Er verdeutlichte die Kontinuitäten aus der Zeit der Nazi-Herrschaft am Primat außen- oder militärpolitischer Erwägungen, was ein Zurückfallen hinter die Vorstellungen der Widerstandskämpfer*innen und Maßgaben des Grundgesetzes bedeute, die das Verhältnis von Recht und Politik an den Freiheitsrechten bemessen. Der Generalstaatsanwalt hatte der Anerkennung des Widerstandsrechts im Remer-Prozess 1952 schließlich selbst zum Durchbruch verholfen. Er schrieb:

„Ich weiß nicht, ob sich in der Bundesrepublik zum Beispiel Raketen mit Atomköpfen befinden. Angenommen, es gäbe solche, so beträfe der zutreffende Bericht hierüber wohl ein Staatsgeheimnis, die Geheimhaltung läge mach der herrschenden Rechtsprechung auch im Interesse der Bundesrepublik, weil aus der Existenz der Raketen mindestens auf bestimmte Verteidigungs- oder Angriffsabsichten geschlossen werden kann. Bestritte aber der Bericht unzutreffenderweise das Vorhandensein solcher Raketen, so läge ebenfalls ein Landesverrat vor, weil sich aus der angeblichen Nichtexistenz eine militärische Schwäche der Bundesrepublik ergeben könnte. Der nationalsozialistische Staat vertrat die Auffassung, daß ‚Unberufene sich nicht vermessen dürfen, die politische Vorsehung zu spielen‘. Entsprechend wurde bestraft. Die Widerstandskämpfer aber hatten andere Vorstellungen, und wir anerkennen heute, daß sie keinen ‚Landesverrat‘ begingen. Auch heute in der Demokratie wird von maßgeblicher Seite der Standpunkt eingenommen, daß Außen- und Militärpolitik allein von der jeweiligen Bundesregierung gemacht werden, daß ihre Politik schlechthin als dem Staatswohl dienlich fingiert werden muß, der Staatsbürger nur einen beschränkten Untertanenverstand besitzt und es einer Opposition deswegen nur gestattet sein könne, auf die nächste Bundestagswahl und eine eventuelle neue Regierung zu warten. Kann es aber eine demokratische Opposition geben, kann sie an die Macht kommen, wenn sie zuvor in entscheidenden Punkten außen- oder militärpolitisch mundtot gemacht ist?“
Generalstaatsanwalt, 1952

Der Präsident des Stuttgarter Oberlandesgerichts Richard SchmidWas bedeutet das? (1899-1986), Freund Bauers aus Stuttgarter Tagen und ebenfalls Widerstandskämpfer gegen die Nazis, kommentierte in einem Artikel über das Grundrecht der Meinungsfreiheit 1962 mit dem Hinweis, dass über die konkrete Beschuldigung, also darüber, welches Staatsgeheimnis verraten worden sein, nicht bekannt ist:

„In der schmerzvollen Geschichte der Demokratie haben schon häufig echte und weniger echte ‚Staatsgeheimnisse‘ als Waffe gegen die Demokratie gedient. Die Justiz hat sich leider nicht immer den Ansprüchen der Macht versagt. Es ist gut, sich zu vergegenwärtigen, daß die Versuchung dazu in der Natur der Sache, nämlich in der Natur der Macht liegt. Ein Reichsjustizminister der Weimarer Zeit, die lauterste Gestalt des deutschen Rechtswesens, Professor Gustav RadbruchWas bedeutet das?, hat im Jahre 1926 von dem ‚Unfug der Landesverratsprozesse‘ sprechen müssen.“ (Richard Schmid, „Meinungsfreiheit“, in: Ders., Einwände. Stuttgart: Goverts, 1965, S. 140-164, hier S. 164.)

Professor Otto KirchheimerWas bedeutet das? (1905-1965), von den Nationalsozialist*innen verfolgter Staats- und Verfassungstheoretiker, der 1937 in die USA emigrierte, schrieb aus den USA:

„Je länger ich über den Fall nachdachte und je mehr Einzelheiten zutage traten, desto klarer wurde mir, daß hier die Justiz nicht als Schiedsrichter, sondern als Exekutionsbeamter gegen politische Gegner bemüht werden sollte. Da hätten wir also wieder die längst totgeglaubte deutsche Methode, innenpolitische Gegner mit Landesverratsverfahren zur Strecke zu bringen.“ (Siehe: G. Schäfer, „Die SPIEGEl-Affäre“ – Erinnerung an einen Wendepunkt, in: M. Buckmiller und J. Peres (Hrsg.), Opposition als Triebkraft der Demokratie. Bilanz und Perspektiven der zweiten Republik. Hannover: Offiziell, 1998, S. 51-68, hier S. 52.)

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Glossar

Quellen- und Literaturhinweise:

Franziska Augstein, Süddeutsche Zeitung, 26. April 2014.

Fritz Bauer, „Herrschaft der Sachverständigen. Eine Untersuchung über Schwächen des geltenden Rechts und ihre Auswirkungen“, in: Frankfurter Rundschau, 10. Januar 1963.

Fritz Bauer, „Was ist Landesverrat“, in: Fritz Bauer, Die Humanität der Rechtsordnung. Ausgewählte Schriften. Hrsg. von Joachim Perels und Irmtrud Wojak. Frankfurt am Main, New York: Campus, 1998, S. 399-408.

Martin Doerry, Hauke Janssen (Hrsg.), Die Spiegel-Affäre: Ein Skandal und seine Folgen. München: DVA, 2013.

Horst Ehmke, Mittendrin. Von der Großen Koalition zur deutschen Einheit. Rowohlt: Berlin, 1994.

Thomas Ellwein, Manfred Liebel, Inge Negt (Hrsg.), Die Spiegel-Affäre. Band 2: Die Reaktion der Öffentlichkeit. Olten und Freiburg: Walter-Verlag, 1966.

Gerhard Fieberg, „Wolfgang Fränkel“, in: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), Zwischen Recht und Unrecht – Lebensläufe deutscher Juristen. Düsseldorf 2004.

Alfred Grosser, Jürgen Seifert (Hrsg.), Die Spiegel-Affäre. Band 1: Die Staatsmacht und ihre Kontrolle. Olten und Freiburg: Walter-Verlag, 1966.

Gert Schäfer, „Die SPIEGEL-Affäre“ – Erinnerung an einen Wendepunkt“, in: Michael Buckmiller und Joachim Perels (Hrsg.), Opposition als Triebkraft der Demokratie. Bilanz und Perspektiven der zweiten Republik. Hannover: Offizin, 1998, S. 51-68.

Richard Schmid, „Meinungsfreiheit“, in: Ders., Einwände. Stuttgart: Goverts, 1965.

David Schoenbaum, Die Affäre um den Spiegel – Ein Abgrund von Landesverrat. Neuauflage Berlin: Parthas, 2002 (Original 1966).

Joachim Schöps (Hrsg.), Die Spiegel-Affäre des Franz Josef Strauß. Reinbek: Rowohlt, 1983.

DER SPIEGEL, Nr. 1-2 (1963) Titelgeschichte: „Der Abgrund“, S. 20-34.

DER SPIEGEL, Nr. 38 (2012) Titelgeschichte: „Ein Abgrund von Lüge, S. 64-85.

Hans Ulrich Wehler, „Weckruf für die Demokratie – die SPIEGEL-Affäre: 50 Jahre danach“, in: Martin Doerry, Hauke Janssen (Hrsg.), Die Spiegel-Affäre: Ein Skandal und seine Folgen. München: DVA, 2013, S. 24-35.

Weblinks

Die SPIEGEL-Affäre 1962, DokZentrum ansTageslicht.de der Hochschule für Angewandte Medien, Studiengang Illustration der Hochschule für Angewandte Medien, Journalistenzeitschrift MESSAGE und der Masterstudiengang Journalistik und Kommunikationswissenschaft der Universität Hamburg, Medien- und Gesellschaftsportal VOCER und die Macromedia Hochschule für Medien und Kommunikation.

Planet-Wissen, Spiegel-Affäre , Autor: Kurt Schneider. (zuletzt abgerufen am 7. Dezember 2022).

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