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Genocidium
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Bauers Liste –
Einzelne Verfahren

Ein Schreckensbild
des NS-Unrechts

Neben der Festnahme Adolf Eichmanns, der intensiven Suche nach Hitlers Stellvertreter Martin BormannWas bedeutet das? und dem KZ-Arzt Josef MengeleWas bedeutet das? und neben dem ganzen Verbrechenskomplex Auschwitz, setzte GeneralstaatsanwaltWas bedeutet das? Dr. Fritz Bauer zahlreiche andere Verfahren in Gang, die das Geschehen während der NS-Zeit beleuchten und Mitverantwortliche zur Rechenschaft ziehen sollten.

Auf „Bauers Liste“ stand eine ganze Reihe von Verfahren, die zusammengenommen das ganze Schreckensbild des NS-Unrechts nachzeichneten – ebenso die Verantwortlichkeit eines Großteils der deutschen Gesellschaft.

© pechschwarz

Zu den Ermittlungen und Verfahren, die auf Fritz Bauers Liste standen, gehörten unter anderem:

 

01 ein Verfahren gegen Adenauers Staatssekretär Hans Globke, den Kommentator der Nürnberger Rassengesetze von 1935,
02 die Prozesse gegen die Verantwortlichen der NS-Euthanasie in den „Heil- und Pflegeanstalten“, die in Mordanstalten verwandelt worden waren,
03 ein Verfahren gegen führende NS-Juristen, die es widerspruchslos hinnahmen, als der geschäftsführende Reichsjustizminister Dr. Schlegelberger von ihnen verlangte, nichts gegen die Anstaltsmorde zu unternehmen,
04 Prozesse in Sachen SS-Reichssicherheitshauptamt, der Dienststelle u.a. Eichmanns,
05 Anstöße für den Darmstädter Einsatzgruppen-Prozess,
06 1966 die Anklage gegen Angehörige des Sonderkommandos 4a (Einsatzgruppe C) wegen des Massenmordes im ukrainischen Babyn Jar,
07 der Prozess gegen die Eichmann-Helfer Krumey und Hunsche wegen der Deportation von über 400.000 ungarischen Juden nach Auschwitz,
08 die Anklage „gegen Beger u. a.“ wegen der so genannten „jüdischen Skelettsammlung“ der Reichsuniversität Straßburg, in der Überreste von jüdischen Häftlingen gezeigt wurden, die eigens für diesem Zweck in Auschwitz ausgesucht und ermordet worden waren,
09 nicht zuletzt den Fall des Adolf Heinz Beckerle, der während des NS-Regimes Polizeipräsident in Frankfurt am Main war. Zwischen 1941 und 1944 half er als „Reichsbevollmächtigter“ in Sofia, Zehntausende thrakische und mazedonische Juden dem Organisator des Massenmordes, Adolf Eichmann, in die Fänge zu treiben, usw. usf.

Keine andere Strafverfolgungsbehörde in der Bundesrepublik nahm eine solche Arbeitslast bei der Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen auf sich wie Bauers Behörde ab 1959. Ohne Rücksicht darauf, dass die Verfahren intensive, lang andauernde Recherchearbeit erforderten und dass ein gravierender Personalmangel bestand, nahm der Generalstaatsanwalt die zusätzliche Belastung in Kauf, auch wenn diese „Übernahmefreudigkeit“ von seinen Mitarbeitern verständlicherweise nicht ganz ohne Murren quittiert wurde.

Adolf Eichmann

ein besonderer Fall für Fritz Bauer

© U.S. National Archives

Gesamtkomplexe aus
dem historischen Geschehen

 

Wie im Auschwitz-Verfahren ging es Fritz Bauer in allen Verfahren darum, nicht nur Einzelfälle vor Gericht zu bringen. Der Generalstaatsanwalt, dem die Nürnberger ProzesseWas bedeutet das? ein Vorbild waren, plante gleich mehrere Großverfahren. Er ließ sich nicht davon abschrecken, dass die Listen seiner Behörde bald Tausende von Verdächtigen erfassten. Die erforderlichen Ermittlungen waren, wie er betonte, „ungewöhnlich schwierig“.

„Es wird nötig sein, Gesamtkomplexe aus dem historischen Geschehen herauszuschälen und ihren genauen Ablauf zu klären, z. B. die Vorgänge in den einzelnen KZ, die Vernichtungsaktionen in den einzelnen besetzten Ländern, z. B. Polen, der Ukraine oder den Balkanstaaten, ferner Einzelaktionen wie die Auslöschung von Lidice. Der vielschichtige Täterkreis wird festzustellen sein, wobei nicht nur an die Werkzeuge und Handlanger in den untersten Rängen, sondern auch an die geistigen Urheber gedacht werden muß“, meinte der Generalstaatsanwalt.

Die komplette Mordmaschinerie aus Tätern, Mittätern und Gehilfen sollte in Erscheinung treten. Der Hanauer OberstaatsanwaltWas bedeutet das? notierte beispielsweise im Januar 1959, Bauer habe ihn mit der Erforschung „des ganzen Komplexes CzenstochauWas bedeutet das?“ beauftragt.

Es ist nahezu unmöglich, die gesamten Ermittlungen und Verfahren, die Dr. Bauer anstieß oder die seiner Behörde übertragen wurden, zu dokumentieren, doch sollen einige der Verfahren, die auf „Bauers Liste“ standen, hier nach und nach zum Thema gemacht und womöglich dadurch weitere Erforschung angeregt werden.

Die Verfahren

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Glossar

Literaturhinweise

Fritz Bauer, „Mörder unter uns (1958)“, in: Ders., Die Humanität der Rechtsordnung. Ausgewählte Schriften. Hrsg. v. Joachim Pereles und Irmtrud Wojak. Frankfurt am Main, New York: Campus 1998, S. 97-100.

Irmtrud Wojak, Fritz Bauer 1903-1968.

Eine Biographie. München: C.H. Beck 2009.

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