NS-Wehrmacht:
Kuno Callsen
Der Darmstädter Einsatzgruppen-Prozess 1965-1968
und das Massaker in Babyn Jar
Der letzte größere Prozess in der Zuständigkeit von Generalstaatsanwalt Dr. Fritz Bauer enthielt politischen Sprengstoff. Der zwischen 1965 und 1968 geführte Darmstädter Einsatzgruppenprozess befasste sich mit den Massakern des Sonderkommandos 4a der Einsatzgruppe C in der Sowjetunion. Zehntausende Menschen waren erschossen, erschlagen oder vergast worden.
Grausiger Höhepunkt war der Massenmord in Babyn Jar bei Kiew. Der amerikanische Chefankläger Robert H. Jackson bezeichnete ihn vor dem Nürnberger Militärtribunal als einen jener „unglaublichen Vorfälle“, für die er Beweise vorlegen werde. In der Anklage zitierte er aus den Berichten der SS-Einsatzgruppen, jener paramilitärischen Einheiten, die hinter den deutschen Fronttruppen alle Juden und Jüdinnen, Sinti*zze und Rom*nja und andere Gruppen töten sollten.
Am 29. und 30. September 1941 wurden in Kiew 33.711 Juden und Jüdinnen exekutiert. Das Massaker von Babyn Jar war das größte überhaupt auf dem Gebiet der Sowjetunion. Brisant war der Prozess, weil hier erstmals in einem bundesdeutschen Gerichtsverfahren von der Mitwirkung der Wehrmacht an den NS-Verbrechen gesprochen wurde. Dabei hatte die Kooperation von Wehrmacht und SS schon die Nürnberger Nachfolgeverfahren beschäftigt. Im Zuge des Kalten Krieges und der Wiederaufrüstung wurden die Kriegsverbrechen jedoch ausschließlich der SS zugeschrieben.
Babyn Jar
29. + 30.9.1941
33.711 Juden und Jüdinnen ermordet
Die Einsatzgruppe C der Sicherheitspolizei
und des Sicherheitsdienstes (SD)
Das Sondereinsatzkommando 4a mit seinem brutalen ersten Anführer Paul Blobel entwickelte sich zum zentralen Mordkommando. Blobel wurde im Juni 1951 in Landsberg am Lech hingerichtet, während die meisten Angehörigen des Sondereinsatzkommandos 4a, die mindestens 45.000 Menschen ermorden, juristischer Verfolgung entgingen. Nicht wenige von ihnen arbeiteten nach 1945 wieder bei der Polizei. Erst nach der Etablierung der Zentralen Stelle in Ludwigsburg wurden 1960 umfangreiche Ermittlungen gegen das leitende Personal der Einsatzgruppe C in die Wege geleitet. Bis 1961 war kein Verfahren bei einer bundesdeutschen Staatsanwaltschaft anhängig. Nur einer der Beschuldigten, der ehemalige stellvertretende Stapoleiter von Hannover, Friedrich Schmidt-Schütte, saß in Kiel wegen anderer Verbrechen in Haft.
Die Einsatzgruppe C der Sicherheitspolizei und des SD rückte an der Seite der Wehrmacht in die Sowjetunion ein. Ihre Aufgabe war es, im von der 6. und 17. Armee besetzten Gebiet in der Ukraine die jüdische Bevölkerung auszurotten und systematisch Funktionäre der Kommunistischen Partei umzubringen. Aber auch Patient*innen in Heil- und Pflegeanstalten sowie Sinti*zze und Rom*nja sollten getötet werden. Zur Einsatzgruppe C zählte das Sonderkommando 4a, dessen blutige Spur von Sokal nach Kiew führte. Das Massaker von Babyn Jar war Höhe-, aber nicht Endpunkt einer Exekutionswelle. Ihr fielen im Bereich der Einsatzgruppe C circa 90.000 Menschen zum Opfer.
Sondereinsatzkommando 4a –
Ermittlungen der Zentralen Stelle
In der zweiten Hälfte des Jahres 1964 führte die Zentrale Stelle Vorermittlungen über die Massenexekutionen des Sondereinsatzkommandos 4a im Jahre 1941 an folgenden Orten durch:
Noch unbekannt war zu diesem Zeitpunkt das Ausmaß der verübten Tötungen durch Kohlenmonoxid in so genannten Gaswagen. Ebenso wenig wusste man noch von den Vernichtungsaktionen mit sowjetischer Sprengmunition. Einer der Beschuldigten in dem Ermittlungsverfahren war Kuno Callsen, wohnhaft in Neu-Isenburg in Hessen. Der Wohnort ermöglichte es dem hessischen Generalstaatsanwalt, das Verfahren an sich zu ziehen. Callsen, ehemaliger SS-Sturmbannführer, war während des Krieges Persönlicher Referent im Amt III des Reichssicherheitshauptamtes, also bei SS-Gruppenführer Otto Ohlendorf, sowie Teilkommandoführer und zeitweise Vertreter von Paul Blobel. Das Verfahren richtete sich zunächst nicht allein gegen das Sondereinsatzkommando 4a, sondern auch gegen Angehörige verschiedener anderer Einheiten. Einzelne Fälle wurden abgetrennt und an außerhessische Verfolgungsbehörden abgeben. Noch war nicht absehbar, dass die Ermittlungen sich über die Grenzen Hessens hinaus erstrecken würden. Die Organisation der Ermittlungen, die Fritz Bauer im März 1965 übernahm, gestaltete sich mangels Personals schwierig. Bauer wollte die Eröffnung der Voruntersuchung beim Landgericht Darmstadt beantragen. Doch erst als die Staatsanwaltschaft zusätzliche Beamte bewilligt bekam, konnten die Ermittlungen im Frühjahr 1965 beginnen.
Das Verfahren blieb wegen der politischen Brisanz im Zuständigkeitsbereich des Generalstaatsanwalts. In Absprache mit Fritz Bauer wurde eine Sonderkommission des Landeskriminalamtes errichtet, die die Ermittlungen außerhalb Hessens durchführen sollte. Schon bald nach den ersten Verhaftungen musste der Kommissionsleiter die Generalstaatsanwaltschaft darauf hinweisen, dass Kuno Callsen beste Beziehungen zu leitenden Angehörigen des Wiesbadener Bundeskriminalamtes (BKA) pflegte. Es handelte sich dabei um frühere Kollegen aus dem Reichssicherheitshauptamt, der Reichskriminalpolizei und dem Sicherheitsdienst. Der Prominenteste unter ihnen war der Leiter des BKA, der ehemalige SS-Führer Paul Dickopf.
Eröffnung der gerichtlichen Voruntersuchung
Die Voruntersuchung gegen Kuno Callsen und Friedrich Schmidt-Schütte wurde am 12. März 1965 eröffnet. Sie wurden beschuldigt, von Juni 1941 bis Oktober 1943 in der Sowjetunion aus Mordlust, niedrigen Beweggründen, heimtückisch und grausam Menschen getötet oder zur Begehung dieser Verbrechen wissentlich Hilfe geleistet zu haben. Callsen wurde vorgeworfen, neben dem Kommandoführer Blobel maßgeblich an der Planung und Durchführung zahlreicher Massentötungen beteiligt gewesen zu sein, und „insbesondere folgende Exekutionen (…) zumindest zeitweilig geleitet oder sonst daran mitgewirkt zu haben:
1. Erschießungen von 1.160 Juden am 2.7.1941 in Luzk, 2. von 30-50 Juden im Juli 1941 nahe Zwiahel 3. von 402 Juden am 7.8.1941 in Shitomir 4. etwa 8-10 Exekutionen von jeweils 30-40 Juden, Kommunisten oder versprengten sowjetischen Soldaten im August 1941 ebenfalls in Shitomir (Wehrmachtslager) 5. von 3.145 jüdischen Männern, Frauen und Kindern am 19.9.1941 wiederum in Shitomir 6. Tötung von 68 Personen, überwiegend Juden, im August 1941 in Bjelaja-Zerkow [sic] und 7. von 33.771 Juden am 29. und 30.9.1941 in der Babyn Jar Schlucht bei Kiew.“
Beteiligung der Wehrmacht
Die Mitwirkung der Wehrmacht geht aus folgender Feststellung der Staatsanwaltschaft hervor: „Seine Vernichtungsaktionen führte das Sonderkommando 4a in der Regel etwa folgendermaßen durch: Die jüdischen Einwohner und kommunistischen Funktionäre wurden in den einzelnen besetzten Ortschaften – oftmals durch Vorkommandos – mit Hilfe von Dolmetschern, vielfach auf Hinweise aus der Bevölkerung, ermittelt und an Sammelplätzen zusammengefasst oder von Wehrmachtsdienststellen auf Grund des sogenannten ‚Kommissarbefehls’ überstellt. Mitunter lockte man die späteren Opfer durch Plakatanschläge, die eine ‚Umsiedlung‘ ankündigten, zu den Sammelplätzen oder bildete Ghettos, in die die jüdischen Einwohner zunächst geschlossen eingewiesen wurden, um sich dadurch die möglichst lückenlose Erfassung zu erleichtern. Währenddessen hoben zumeist Angehörige einer bald nach dem Einmarsch der deutschen Truppen aufgestellten einheimischen Miliz an geeignet erscheinenden Stellen eine oder mehrere große Gruben aus, die das Massengrab der Opfer werden sollten.
An anderen Orten wählte man als Exekutionsstätte Schluchten oder Geländeeinschnitte, deren Ränder nach der vollzogenen Massenerschießung kurzerhand abgesprengt wurden, so dass das herabfallende Erdreich die Leichen unter sich begrub.”
Durch Befragung zahlreicher Zeug*innen, unter ihnen wenige Überlebende, wurden Details über die so genannten Gaswagen bekannt. Fünf oder sechs wurden offenbar eingesetzt, weil sich die Einsatzgruppe mit den Massenerschießungen überfordert sah. Die Gaswagen wiesen technische Mängel auf, so dass die Erschießungen unverändert weitergingen. Der Erste Staatsanwalt Dr. Uhse hielt im Mai 1965 fest:
Alle Beschuldigten wurden – bis auf den gewarnten Christensen, der unauffindbar blieb, und den Gaswagenfahrer, SS-Oberscharführer Wilhelm Findeisen – am 25. Mai 1965 verhaftet. Die Angeschuldigten machten abwehrende Aussagen. Sie verkleinerten ihre Mitwirkung, schoben die Verantwortung auf den hingerichteten Paul Blobel oder die Wehrmacht.
Nur ein Beschuldigter schien partiell Verantwortung zu übernehmen: August Häfner, ehemaliger SS-Obersturmführer, der unter anderem die Ermordung der jüdischen Bevölkerung der Stadt Bjelaja-Zerkow, einer Kreisstadt etwa achtzig Kilometer südwestlich von Kiew, durchgeführt hatte, bei der die Kinder zunächst verschont blieben.
Die Ermordung von Kindern
Bis Ende August 1941 übergingen einige der SS- und Polizeieinheiten Frauen und Kinder bei den Vernichtungsaktionen. Die Ermordung der neunzig jüdischen Kinder in Bjelaja-Zerkow im Alter zwischen wenigen Wochen und acht Jahren und die Rolle der Wehrmacht erregten – neben dem Massaker in Babyn Jar – bei der Gerichtsverhandlung vom Spätherbst 1967 an großes Aufsehen.
Die Kinder waren in einem Gebäude außerhalb der Stadt, bewacht von ukrainischen Hilfswilligen, untergebracht worden. Soldaten, die in der Nähe des Gebäudes lagerten und in der Nacht das Wimmern der Kinder hörten, informierten zwei Kriegspfarrer, diese wiederum die Divisionspfarrer der am Ort stationierten 295. Infanterie-Division. Die Kriegspfarrer sahen nach und fanden die Kinder im eigenen Kot liegend und ohne jegliches Wasser. Daraufhin machten sie bei Oberstleutnant Helmuth Groscurth Meldung.
Groscurth gehörte zum militärischen Widerstand um Wilhelm Canaris und Hans Oster. Bei der Besichtigung des Gebäudes am 20. August 1941 sah Groscurth die vor Hunger den Mörtel von den Wänden kratzenden Kinder. Sie sollten im Laufe des Tages erschossen werden. Auf drei Lastwagen waren bereits am Vorabend Kinder weggeschafft und exekutiert worden. Groscurth versuchte, die Mordaktion aufzuhalten und wandte sich an den Oberbefehlshaber der 6. Armee, Generalfeldmarschall Walter von Reichenau. Reichenau, ein radikaler Nationalsozialist und Antisemit, entschied jedoch, dass „die einmal begonnene Aktion in zweckmäßiger Weise durchzuführen sei“.
Pro forma ordnete Reichenau an, dass noch am gleichen Vormittag ein Vertreter seines Armee-Oberkommandos zusammen mit dem Führer des SS-Sonderkommandos 4a, Blobel, nach Bjelaja-Zerkow gehen sollte, um die Verhältnisse zu prüfen. Hauptmann Friedrich Luley, der Vertreter Reichenaus, bezeichnete Groscurths Meldung als unnötige Einmischung; Feldkommandant Josef Riedl hielt die Ausrottung der jüdischen Frauen und Kinder für dringend erforderlich, der eigens einbestellte SS-Standartenführer Blobel warf Groscurth Schnüffelei vor und drohte, dass Kommandeure, die solche Maßnahmen aufhielten, selbst das Kommando der Exekutions-Truppe zu übernehmen hätten.
Am Nachmittag des 22. August, nachdem Wehrmachtsangehörige die Gruben ausgehoben und die Kinder gebracht hatten, wurden sie von SS-Obersturmführer Häfner, das heißt von einer Abteilung ukrainischer Hilfswilliger, erschossen.
Der Prozess
Am 2. Oktober 1967 begann vor dem Darmstädter Schwurgericht die Hauptverhandlung gegen Kuno Callsen und Andere. Der zur Verfügung stehende Saal erwies sich infolge der zahlreichen Angeklagten und ihrer Verteidiger als viel zu klein. Das Interesse der Presse war enorm, die beiden örtlichen Tageszeitungen, das Darmstädter Echo und das Tageblatt, wetteiferten in der Berichterstattung. Fritz Bauer verfolgte die Artikel, folgt man seinen Anstreichungen, bis zu seinem Tod intensiv. Besonders die kritischen Berichte von Richard H. Weber im Echo fanden seine Aufmerksamkeit.
Was Fritz Bauer dort lesen konnte, war ein tief deprimierender Einblick in wütenden Hass gegen Juden und Jüdinnen, Zeugnisse der Mitleidlosigkeit, Korruption und des bedingungslosen Gehorsams. Der Prozess führte den brutalen Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion in allen Details vor Augen.
Intensiv wurde die Frage diskutiert, ob die Wehrmachtsführung die Morde in Babyn Jar oder Bjelaja-Zerkow befohlen hatte. Seitenweise wurden die Abläufe von Massenexekutionen geschildert: „Das war ein grauenhaftes Bild. Am Kopfende der 60 bis 80 Meter langen Grube lagen schon mehrere Schichten Leichen übereinander, und in der Grube regte es sich noch (…) Tuch schmorte und es roch nach verbranntem Fleisch. In der Grube regte sich noch Leben (…) ich sah einen liegen, der schrie, ‚macht mich kaputt!’ und während von vorne noch geschossen wurde, stieg ich hinunter in die Grube“ (Darmstädter Echo, 9.11.1967).
Zeugenaussage
Urteil
Fritz Bauer erlebte den Richterspruch über die „unglaublichen Vorfälle“ in der Ukraine nicht mehr. Jeder Angehörige der SS-Wachmannschaften in Auschwitz, so hatte er nach dem enttäuschenden Urteil im Auschwitz-Prozess formuliert, war Täter oder Mittäter. Weil sie den Zweck der furchtbaren Todesfabrik kannten: die „Endlösung der Judenfrage“. War es anders in Babyn Jar oder bei der Ermordung der jüdischen Kinder? Von den Offizieren der Wehrmacht, die an der Vorbereitung und Durchführung des Massakers von Babyn Jar beteiligt waren, kam keiner vor Gericht.
Dennoch war auch der letzte größere Prozess, der auf Initiative Fritz Bauers zustande kam, nicht umsonst. Die Welt erfuhr durch ihn vom Massaker in Babyn Jar und von den ermordeten Kindern von Bjelaja-Zerkov.
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Fritz Bauers Büro 1956
Strafrechtsrechtform
Glossar
Quellen:
Antrag auf Eröffnung der Voruntersuchung gegen Callsen und Schütte, 12.03.1965, Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 631a, Nr. 1868, Bl. 2637-2640.
Der GStA an den Hessischen Minister der Justiz, Wiesbaden, Strafsache gegen den kaufmännischen Angestellten Kuno Callsen, 02.12.1968, Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 631a, Nr. 2040, o. Bl.
Ermittlungssache/Strafsache gegen Callsen, Kuno, Neu Isenburg und Andere, Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Akten der Abt. 631a (Generalstaatsanwaltschaft).
Ermittlungssache/Strafsache gegen Callsen, Kuno, Neu Isenburg und andere, Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 631a, Nr. 1868, Bl. 2588.
Dr. Uhse, EStA beim GStA, 18.05.1965, Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 631a, Nr. 1870, Bl. 3241-3262.
Vermerk Ludwigsburg v. 26.10.1960 und Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen, D. Artzt, an Herrn OStA beim LG Darmstadt (über den GStA), 13.1.1965, Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 631a, Bl. 2528-2530.
Literatur:
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Telford Taylor, Die Nürnberger Prozesse. Hintergründe, Analysen und Erkenntnisse aus heutiger Sicht. München 1995.
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Irmtrud Wojak, Fritz Bauer (1903-1968). Eine Biografie. Neuauflage, Eschenlohe: BUXUS EDITION, 2019.
Weblinks:
Holocaust Controversies: http://holocaustcontroversies.blogspot.com/2006/04/thats-why-it-is-denial-not-revisionism_06.html, Abruf am 01.06.2022.
Holocaust Referenz, Argumente gegen Auschwitz-Leugner, hrsg. von Jürgen Langowski, Bochum: „Das Massaker von Babyn Jar“: https://www.h-ref.de/krieg/sowjetunion/babi-jar/babi-jar.php, Abruf am 01.06.2022.