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Einzelne Verfahren
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NS-Verwaltung:
Dr. Hans Globke

Robert Mulka Bild von Fritz Bauer
Deutsche Juristen, darunter Männer, die heute Rang und Namen haben und hohe Stellungen bekleiden, stürzten sich kommentierend über die Gesetze, als sei das Reichsbürgersetz oder das Blutschutzgesetz ein Teil von ihnen und etwa einem Mieten- oder Umsatzsteuergesetz vergleichbar. Das Mindeste, was hierzu zu sagen wäre, ist, dass sie juristische Chamäleons waren.
Fritz Bauer

Umgang mit der Vergangenheit

Ende der vierziger Jahre schien die ‚EntnazifizierungWas bedeutet das?‘ abgeschlossen, man wollte sich der Zukunft zuwenden. Die Mehrheit der Bevölkerung schob die SchuldWas bedeutet das? an den nationalsozialistischen Verbrechen einer kleinen Minderheit in Führungspositionen zu. Die Täter*innen wurden auf „diejenigen reduziert, die den Befehl erteilten“. Die These vom Unwissen des Großteils der Bevölkerung gilt jedoch inzwischen als vollständig widerlegt.

In der Regierung unter Konrad AdenauerWas bedeutet das? von 1949-1963 entstand der populäre Begriff der ‚Vergangenheitsbewältigung‘, faktisch wurde für die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit aber wenig getan. Dies spiegelte sich auch im politischen Alltag in der jungen Bundesrepublik: In den 1950er Jahren gab es eine Reihe von Amnestiegesetzen und Begnadigungen von Funktionär*innen und Unterstützer*innen des NS-Regimes in Wirtschaft und Gesellschaft sowie einen Rückgang der Strafverfolgungsprozesse.

Hohe Posten wurden mit ehemaligen Nationalsozialist*innen besetzt. So auch in der Regierung unter Konrad AdenauerWas bedeutet das?: Die Stelle des höchsten Beamten im Staate hatte Adenauers Staatssekretär und rechte Hand Dr. Hans Maria Globke inne, der Kommentator der Nürnberger Rassegesetze von 1935.

Die Politikwissenschaftlerin Hannah ArendtWas bedeutet das? zitierte den brutalen Block- und RapportführerWas bedeutet das? im Stammlager Auschwitz, Oswald KadukWas bedeutet das?, der vor dem Frankfurter SchwurgerichtWas bedeutet das? gesagt hatte: „Die meisten gehen noch frei herum, wie der Globke. Das tut einem weh.“ Fritz Bauer fasste diese Beobachtung in die Worte: „Die Angeklagten haben in den Spiegel des deutschen Volkes geschaut und gelernt, daß ‚man’ nichts wußte, daß niemand etwas ahnte“. So offenbar auch Dr. Hans Globke.

Robert Mulka Bild von Fritz Bauer
Das Ende waren die Gaskammern. Vor 25 Jahren sind die Nürnberger Gesetze erlassen worden.
Fritz Bauer
Vor dem Prozess

1933 – 1945

Dr. Hans Maria Globke

Symbolfigur für die unauf-
gearbeitete Vergangenheit

Der 1898 in Düsseldorf geborene Dr. Hans Josef Maria Globke war Verwaltungsjurist. Er war im preußischen Innenministerium und im ReichsinnenministeriumWas bedeutet das? tätig und während der Nazi-Herrschaft Mitverfasser und Kommentator der Nürnberger Rassegesetze. Am 1. Dezember 1933 wurde Dr. Globke zum Oberregierungsrat befördert, ab 1. November 1934 als Referent in das Reichs- und Preußische Ministerium des Innern übernommen.

© Picture Alliance

Dort war Globke bis 1945 tätig, 1938 erfolgte seine Beförderung zum MinisterialratWas bedeutet das?. Globke war von Dezember 1933 bis Kriegsende in der Abteilung I des ReichsinnenministeriumWas bedeutet das?s tätig. In die Zuständigkeiten dieser Abteilung fielen unter anderem „allgemeine Rassenfragen, Judenfragen, BlutschutzgesetzWas bedeutet das?, Abstammungsnachweis“.

Kommentar zum Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935 von Dr. Wilhelm Stuckart und Dr. Hans Globke. © Gemeinfrei

Bereits vor der Machtübernahme 1933 hatte der ehrgeizige Ministerialbeamte und konservative Katholik, der vom christlichen Antijudaismus beeinflusst war, Richtlinien für die Behandlung von Namensänderungen erarbeitet, damit Juden und Jüdinnen „blutmäßig“ kenntlich blieben. Im NS-Regime bliebt Globke im Amt und verweigerte sich nicht, er machte Karriere und wirkte schon früh an antijüdischen Maßnahmen und Gesetzen mit.

Freigabe von Hans Globkes Entwurf für ein Gesetz über die Änderung von jüdischen Familiennamen vom 10. Dezember 1937. © gemeinfrei

Antijüdische Maßnahmen
und Gesetze

01 Mitwirkung am sogenannten preußischen Ermächtigungsgesetz vom 1. Juni 1933
02 Ab 1934 verantwortlich für Namensänderungen und Personenstandsfragen
03 Als Ko-Referent zuständig für „Allgemeine Rassefragen“, „Ein- und Auswanderungen“ und das antisemitische „Blutschutzgesetz“
04 Federführende Mitwirkung am Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes (18.10.1935)
05 Federführende Mitwirkung an der Vorbereitung der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz (14.11.1935)
06 Ab 1937 verantwortlich für „Internationale Fragen auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeitswesens und Optionsverträge“
07 Federführende Mitwirkung am Personenstandsgesetz (3. 11.1937)
08 Beteiligt an der Konzeption der Einführung des Stempels „J“ in Pässe von Juden und Jüdinnen.
09 Ebenso formulierte er das Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (5.1.1938) sowie die Ausführungsverordnung dazu.
10 Beteiligung an der Elften Durchführungsverordnung zum Reichsbürgergesetz (25.11.1941): Mit dieser Verordnung wurden die in den Osten deportierten Juden und Jüdinnen staatenlos gemacht und ihr Vermögen eingezogen.

An der Ausformulierung der Nürnberger Rassegesetze war Globke nicht selbst beteiligt, veröffentlichte allerdings 1936 gemeinsam mit seinem Abteilungsleiter, dem Staatssekretär Wilhelm StuckartWas bedeutet das?, die „Kommentare zur deutschen Rassengesetzgebung“. Dabei handelt es sich um eine juristische Erläuterung, die die praktische Anwendung der Gesetze näher beschreibt. Stuckart schrieb jedoch lediglich die Einführung, der Kommentar sowie die erste Ausführungsbestimmung stammten von Globke. Dieser trug so maßgeblich dazu bei, wie die Gesetze ausgelegt und umgesetzt wurden. So ist es beispielsweise auf ihn zurückzuführen, dass zum Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Jüdinnen einerseits und Nichtjuden und Nichtjüdinnen andererseits, der durch die Nürnberger Rassegesetze verboten wurde, auch schon „beischlafähnliche Handlungen“ zählten.

Ebenso legte Globke fest, wann Juden und Jüdinnen als sogenannte 5/8-Juden und 5/8-Jüdinnen anzusehen waren. Mit der willkürlichen Erfassung der „jüdischen Bevölkerung“ und den Ausführungsverordnungen für die antijüdische Gesetzgebung wirkte Dr. Globke an der beabsichtigten Legitimierung für den Völkermord an den Juden und Jüdinnen mit. Seine Auslegung verschärfte das „BlutschutzgesetzWas bedeutet das?“ und ging konform mit dem nazistischen Rassenwahn.  

1941 beantragte Globke die Mitgliedschaft in der NSDAPWas bedeutet das?, was aufgrund seiner Kontakte zum katholischen Zentrum abgelehnt wurde.  

nach

1945

Globkes politische Karriere

Bereits 1946 tritt Globke in die CDU ein. Im Rahmen der EntnazifizierungWas bedeutet das? wird ihm der Status „unbelastet“ – Kategorie V zuerkannt. Dabei helfen ihm auch sogenannte „PersilscheineWas bedeutet das?“ –Entlastungsschreiben, die meist von Freund*innen und Bekannten stammten. Globke war ab September 1949 im Bundeskanzleramt tätig, in der Regierung unter Konrad AdenauerWas bedeutet das? nahm er eine zentrale Rolle ein. Zehn Jahre, von 1953 bis 1963, war Globke Chef des Bundeskanzleramts und der engste Vertraute Adenauers.

Beide, Adenauer und Globke, waren nicht nur in den Aufbau einer deutschen Armee eingebunden, sondern auch in die Operation „GladioWas bedeutet das?“, den Aufbau einer Guerillatruppe zur Bekämpfung des Kommunismus in Europa.  Als Chef des Bundeskanzleramts beaufsichtigte Globke auch den BundesnachrichtendienstWas bedeutet das? (BND). Er war einer der ersten, der 1960 von dem Interview erfuhr, das der Deportationsspezialist Adolf EichmannWas bedeutet das? dem SSWas bedeutet das?-Mann Wilhelm Sassen in seinem Exilland Argentinien gab.

Der Mythos von der Selektion als Lebensrettung

Über Dr. Hans Globke hieß es, und er behauptete dies auch selber, er habe mit seiner Auslegung der Nürnberger Rassegesetze Leben retten wollen. Dass dies die Aussonderung der so genannten Nicht-Arier, in erster Linie der Juden und Jüdinnen, legitimieren sollte, wurde bei dieser Art der Argumentation einfach umgedreht: der Selekteur stilisierte sich als Lebensretter. Die Nürnberger Rassegesetze waren für Globke kein Unrecht, sondern ein verbrieftes Recht, an das sich jeder zu halten hatte.

Im Wilhelmstrassen-ProzessWas bedeutet das? (1947) hatte Dr. Stuckart, der unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Verfolgung von Juden und Jüdinnen, Katholik*innen und anderen Minderheiten) angeklagt wurde, behauptet, dass sein Plan, alle „Halbjuden“ sterilisieren zu lassen, die „jüdischen Mischlinge“ gerettet hätte. Das Gericht sah dies nicht als bewiesen an. Dr. Stuckarts Beteiligung an der Ausarbeitung der Nürnberger Rassegesetze wurde als Mitwirkung am Vernichtungsprogramm bewertet. Globke sagte als Zeuge in diesem Prozess gegen Stuckart aus. Er gab zu, dass er zwar von der systematischen Ausrottung der Juden und Jüdinnen wusste, aber nicht – was der Anfang seiner eigenen Legendenbildung nach dem Krieg war – „dass sie sich auf alle Juden bezog“ (Tuerck 1950, S. 167). Was er unter dem Begriff „systematisch“ verstand, ließ er offen.

Auch im ersten Auschwitz-Prozess von 1963 bis 1965 wurde die Mitwirkung an der Selektion an der Rampe von Auschwitz von den Anwälten der Verteidigung als Form des Widerstands ausgelegt, da so Leben gerettet worden seien. Zahlreiche verantwortliche Staatsbedienstete behaupteten nach 1945, nur an der Kodifizierung des Unrechts wie beispielsweise der antijüdischen Gesetzgebung mitgewirkt zu haben, um Schlimmeres zu verhindern.

Konrad Adenauer stellte sich stets schützend vor seinen engsten Vertrauten und appellierte im Oktober 1952 an die Bundestagsabgeordneten: „Ich meine wir sollten jetzt mit der Nazi-Riecherei mal Schluss machen.“

Konrad Adenauer

 

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Der Selekteur als Lebensretter

„Bundeskanzler Konrad AdenauerWas bedeutet das? hat diesen Mann seit sieben Jahren allein gegen alle Angriffe und Attacken der politischen Scharfschützen in Bonn abgeschirmt und gehalten. Wird im intimen Zirkel des Palais Schaumburg etwas gegen den Staatssekretär vorgebracht, winkt er nur ab: ‚Ach, lassen Sie mal, der liebe Herr Globke…‘ Werden die Angriffe in der Öffentlichkeit geführt, klettert der greise Kanzler unverzüglich aufs Podium des Parlaments. Viermal hat er von dort bereits für Globke gestritten. Im Bundestag bekannte er, ‚daß ich in, der langen Zeit, in der ich im öffentlichen Leben … tätig bin, kaum jemals einen Beamten kennengelernt habe, der mit gleicher Pflichttreue und gleicher Objektivität seines Amtes waltet, wie Herr Globke.‘ (…)

Wieder und wieder hatten in den ersten drei Bundes-Jahren die Sozialdemokraten den Hans Globke deswegen im Parlament auf die Hörner genommen; sie empfänden es als ‚eine Schande‘, daß der Kommentator der Nürnberger Judengesetze im Bundeskanzleramt beschäftigt sei. Und wieder und wieder versuchte Konrad Adenauer seinen Getreuen vor dem Plenum reinzuwaschen: Die Besatzungsbehörden hätten Hans Globke überprüft, und Juden hätten sich bei ihm für ihre Rettung bedankt. Zwischenruf: ‚Auch Himmler hat Juden gerettet.‘ Konrad Adenauer: ‚Ich meine, wir sollten jetzt mit der Naziriecherei Schluß machen.“ Nach diesem Appell an das nationale Gewissen herrschte tatsächlich drei Jahre Ruhe. Bis vor kurzem.“ (DER SPIEGEL, Nr. 14, 1956).

Für seine Rolle im NS-Regime wurde Globke aber auch scharf kritisiert, es gab immer wieder Proteste gegen ihn.

Mit dem simplen Argument, man habe sich an die Gesetze halten müssen – „Gesetz ist Gesetz und Befehl ist BefehlWas bedeutet das?!“ – lehnten NS-Juristen und SSWas bedeutet das?-Offiziere dann nach dem Krieg und Holocaust jegliche persönliche Mitschuld und Verantwortung an dem selbsterrichteten Unrechtsstaat ab.

Der Spiegel, Ausgabe vom 03. April 1956

Das Lösener-Dokument

Das sogenannte Lösener-Dokument wurde 1950 von Bernhard Lösener verfasst, der selbst an den Nürnberger Rassegesetzen mitgewirkt hatte. Das Schriftstück war eine Dokumentation seiner Tätigkeit als „Rassereferent im Reichsministerium des Inneren“, wo er neben Globke unter Stuckart arbeitete. Nicht zufällig wurde es 1961 veröffentlicht. Lösener, der sich selbst in dem Dokument als Widerstandskämpfer hinstellte, schrieb, dass Hans Globke „mit der Bearbeitung der ‚Judenfrage‘ im Innenministerium“ nichts zu tun gehabt habe (Essner 2002, S. 115). In ihrer Studie über die „Nürnberger Gesetze“ weist Cornelia Essner aber nach, dass die Rassegesetze langfristig vorbereitet wurden und dass das Lösener-Dokument im Jahr 1961 publiziert wurde, um zu belegen, dass Adenauers Staatssekretär „weder mit Entstehung noch Umsetzung der ‚Nürnberger Gesetze‘ zu tun gehabt hätte“ (ebd.).

Während Lösener 1950/61 sowohl Dr. Globke wie auch seinen ehemaligen Vorgesetzten Dr. Stuckart entlastete, hatte Hans Globke hingegen bereits 1948 vor dem Internationalen Militärtribunal in Nürnberg (wo Dr. Stuckart sich ausschwieg) gesagt, die „beteiligten Vertreter des Reichsinnenministeriums“ hätten „Inhalt und Tendenz der Gesetze im Wesentlichen“ bejaht. Was er nicht sagte, war, dass er an den Gesetzesprojekten mitwirkte, die den in den Nürnberger Rassegesetzen kodifizierten minderen Rechtsstatus der Juden durch Einführung der Vornamen „Sarah“ und „Israel“ weiter ausweiteten. Gleiches gilt für den Plan, die in Deutschland geborenen Juden und Jüdinnen und „Mischlinge“ zu Staatenlosen zu machen. Auch wenn dieser Plan nicht umgesetzt wurde, kann von einer „mildernden“ Einflussnahme, die Globke für sich beanspruchte, nicht die Rede sein.

Die Ermittlungen Bauers

Die Ermittlungen Bauers

1960 leitete Fritz Bauer ein ErmittlungsverfahrenWas bedeutet das? gegen Dr. Hans Globke ein. Dr. Max Mertens, ein Jurist und ehemaliger Verwaltungsoffizier der Heeresgruppe E in Thessaloniki, GriechenlandWas bedeutet das?, hatte ausgesagt, dass er 1943 mit dem SSWas bedeutet das?-ObersturmbannführerWas bedeutet das? Adolf EichmannWas bedeutet das? zusammengetroffen sei, „der damals als Referatsleiter der Abteilung IV (GestapoWas bedeutet das?) im ReichssicherheitshauptamtWas bedeutet das? die ‚Endlösung‘ vollzog“. „Merten will mit Eichmann über die Evakuierung – und damit Rettung – von 10.000 jüdischen Frauen und Kindern nach Palästina verhandelt haben. Eichmann sei bereit gewesen, habe sogar von 20.000 Personen gesprochen, wollte aber telefonisch die Zustimmung des Ministerialrats Dr. Globke im ReichsinnenministeriumWas bedeutet das? einholen. Dort sei Eichmann auf Widerstand gestoßen, der Rettungsplan damit erledigt gewesen“. Bauers Ermittlungen drehten sich um diese angeblich von Globke verhinderte Rettung von 20.000 Juden und Jüdinnen aus Thessaloniki.

Bundeskanzler Adenauer sprang seinem Staatssekretär Dr. Globke persönlich zur Seite und schrieb im Januar 1961 einen Brief an den hessischen Ministerpräsidenten Georg August ZinnWas bedeutet das? (SPD). Empört stellte der Bundeskanzler fest, erstmals sei es dem Ulbricht-RegimeWas bedeutet das? gelungen, einem hohen Staatsorgan in der Bundesrepublik, Herrn Generalsstaatsanwalt Bauer, an dessen Objektivität er „persönlich natürlich in keiner Weise zweifle“, Materialien über Herrn Globke zu übergeben. Er sei in „großer Sorge“ und halte es „für zweckmäßig“, das Verfahren nach Bonn abzugeben (Bevers 2009, S. 170). Tatsächlich gab die Frankfurter StaatsanwaltschaftWas bedeutet das? kurz darauf zuständigkeitshalber das Verfahren an den OberstaatsanwaltWas bedeutet das? beim Landgericht Bonn ab. Das ErmittlungsverfahrenWas bedeutet das? wurde im Mai 1961 eingestellt, da sich „nicht der geringste Anhaltspunkt für die Wahrheit der von Dr. Merten aufgestellten Behauptungen“ ergeben habe, dafür aber der „dringende Verdacht“ falscher Angaben.  

Auch Adolf Eichmann, der 1961 in Israel vor Gericht stand, wurde zu Globke befragt. Die Frankfurter Rundschau berichtete über die Abgabe des Verfahrens nach Bonn am 18. Februar 1961:

„Wie Bauer weiter mitteilte, wurde der ehemalige SSWas bedeutet das?-ObersturmbannführerWas bedeutet das? Eichmann auf Antrag des Bonner Oberstaatsanwalts in Israel richterlich auch zu der Frage gehört, ob er (Eichmann) anlässlich einer Vorsprache Dr. Mertens im ReichssicherheitshauptamtWas bedeutet das? im Jahre 1943 vergeblich die Mithilfe Globkes zur Rettung jüdischer Frauen und Kinder erbeten habe. Eichmann habe dazu die Aussage verweigert. Nach dieser Weigerung, sagte Dr. Bauer, bestehe kein Zusammenhang des Globke-Verfahrens mehr mit anderen in Frankfurt a. M. anhängigen Verfahren, so daß der Bonner OberstaatsanwaltWas bedeutet das? zuständig geworden sei.“ 

Globke und Eichmann

3 Min.

Nach der Abgabe des Verfahrens nach Bonn stand auch Globkes Beteiligung an der Ordnung der Staatsangehörigkeitsverhältnisse im „Großdeutschen Reich“ zur Debatte, die am 12. Mai und 22. Juni 1961 im Prozess gegen Adolf EichmannWas bedeutet das? in Jerusalem zur Sprache kam. Eichmann beschrieb auf diesen Sitzungen die Beteiligung Dr. Globkes an der 11. Durchführungsverordnung zum ReichsbürgergesetzWas bedeutet das?, mit anderen Worten der Verordnung, die für die Deportation und Ermordung der Juden entscheidend war. Darüber wurde sofort nach Bonn berichtet, lag doch laut Eichmanns Aussage „der Ursprung für diese Judenmaßnahmen zum größten Teil bei der Abteilung I des Reichsinnenministeriums und zwar bei Ministerialdirigent Hering und MinisterialratWas bedeutet das? Globke“.

Der „Fall Dr. Globke“ war parallel zu politischen Nachkriegskarriere des Staatsbeamten immer wieder Thema öffentlicher Diskussion. Für Fritz Bauer ergab sich eine direkte Verbindung zum Jerusalemer Eichmann-Prozess. Nachdem der israelische Geheimdienst MossadWas bedeutet das?, der von Bauer über den Aufenthaltsort Adolf Eichmanns in Argentinien informiert worden war, im Januar 1958 den ersten Agenten nach Buenos Aires schickte, hatte bereits ein weiterer Geheimdienst die Spuren Eichmanns gefunden: die US-amerikanische Central Intelligence Agency (CIA).

Nach einem geheimen Dokument vom 19. März 1958 hatte sie Eichmann unter dem Namen Clemens in Argentinien lokalisiert. Angeblich sei diese Information auch dem befreundeten BundesnachrichtendienstWas bedeutet das? (BND) übermittelt worden; beide Dienste verschwiegen jedoch ihr Wissen gegenüber den bundesdeutschen Justizbehörden. Der angebliche Grund: Es gab Sorge darüber, dass der Deportationsspezialist des Reichssicherheitshauptamtes öffentlich Dr. Hans Globke, den höchsten Beamten des Staates und persönlichen Protegé von Bundeskanzler Adenauer, aber auch andere hochrangige SSWas bedeutet das?-Führer in den Diensten Bonns oder der USA, belasten könnte. Denn nicht nur die CIA und das Counter Intelligence Corps (CIC) bedienten sich der ehemaligen Gegner als Agenten, auch der BND beschäftigte im In- und Ausland eine erkleckliche Zahl in den Holocaust und Vernichtungskrieg verstrickter Nationalsozialisten. CIA und BND schützten das „System Adenauer-Globke“ und waren sich über Globkes Funktion in diesem System, wie seine CIA-Akte zeigt, vollständig im Klaren.

Dem ehemaligen SSWas bedeutet das?-ObersturmbannführerWas bedeutet das? Eichmann kamen die zwischenstaatlichen Absprachen, die dazu beitrugen, dass der „Fall Globke“ im Eichmann-Prozess nicht zur Sprache kam, nicht zugute. Den ehemaligen Deportationsspezialisten erboste dies nicht wenig, berief er sich doch wie alle Verantwortlichen stets auf seine Zuständigkeit und spielte die eigene Rolle als Funktionär im ReichssicherheitshauptamtWas bedeutet das? dabei herunter – nicht anders als Dr. Globke seine Rolle und Funktion im ReichsinnenministeriumWas bedeutet das? und eben auch nicht anders als der eingangs erwähnte Sanitätsdienstgrad Oswald KadukWas bedeutet das? im Auschwitz-Prozess. Alle wollten sie Befehle ausgeführt und sich immer bloß an das Gesetz gehalten haben, Eichmann an die vom Reichsinnenministerium herausgegeben Rassegesetze, Globke an die seiner Vorgesetzten im Reichsinnenministerium und Kaduk, der Zehntausende mit Phenolinjektionen im KZ Auschwitz ermordete, an die der Kommandantur und seines Arztvorstehers im KZ.

Während Eichmann nach dem Todesurteil durch das Jerusalemer Bezirksgericht am 15. Dezember 1961 auf seine BerufungsverhandlungWas bedeutet das? wartete, kommentierte er in seiner Zelle auf 40 Seiten ein Buch von Reinhard-M. Strecker über Dr. Hans Globke, das sein Anwalt Dr. ServatiusWas bedeutet das? ihm mitgebracht hatte. Gestützt auf Reinhard Streckers Dokumentation – die eine eigene Geschichte darstellt und auf Betreiben von Hans Globke großteils eingestampft wurde – berief Eichmann sich auf die Geschäftsverteilungspläne des ReichsinnenministeriumsWas bedeutet das? und stellte fest: „Die Deportationsdienststelle (das war er selbst, Anm. d. Red.), die für den von oben befohlenen Deportationsort zuständig war, brauchte in den ‚Kommentaren‘ ja nur Einblick zu nehmen, um zu wissen, ob die Person zu dem vom MdI (Ministerium des Innern) festgestellten Personenkreis gehört oder nicht.“ An diesen Vorgaben für die Exekutive hatte Dr. Hans Maria Globke mitgewirkt. Dennoch war der MinisterialratWas bedeutet das?, wie Eichmann empört feststellte, nicht verurteilt worden: „Das Buch Globke zeigt mir, dass ich recht habe, wenn ich nicht verstehen kann: ‚Hier Staatssekretär einer Regierung; da, zum Tode verurteilt!’“ Eichmann forderte, dass Dr. Globke endlich als Zeuge geladen werde, was sein VerteidigerWas bedeutet das? Dr. Servatius in der Berufungsverhandlung dann auch tat – in der Gewissheit, dass der BND und das Kanzleramt ihre Netzwerke schon spielen lassen würden. Und so kam es – die israelische Anklagebehörde lehnte ab und die arbeitsteilige durchgeführte „Endlösung“ wurde nicht thematisiert.

Robert Mulka Bild von Fritz Bauer
Wenn in wenigen Wochen der Eichmann-Prozess in Jerusalem vorübergeht, wird wahrscheinlich das deutsche Volk mit Erschrecken feststellen, dass Eichmann der deutlichste Repräsentant dieses reinen Funktionärstyps ist, dieses reinen Apparatschiks, dieses Technokraten, der jeden Befehl durchführt ohne Rücksicht auf seinen moralischen oder unmoralischen Inhalt.
Fritz Bauer

Rücktritt und Tod Globkes

Dr. Hans Maria Globke trat am 15. Oktober 1963 zusammen mit Bundeskanzler Adenauer zurück.
Die DDR hatte in den Monaten zuvor einen Schauprozess gegen den Kommentator der Nürnberger Rassegesetze durchgeführt und ihn in Abwesenheit am 23. Juli 1963 zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt.
In der BRD wurde dieser Prozess kaum wahrgenommen
und auf die Entscheidung zum Rücktritt Dr. Globkes hat er keinen Einfluss mehr gehabt.
Sie war vorher in Folge der ermüdenden Abwehrkämpfe gefallen, doch hatte Adenauer das Rücktrittsgesuch Globkes nicht angenommen.
Globke starb nach schwerer Krankheit am 13. Februar 1973.

Rezeption

Eine Einschätzung von Conrad Taler (alias Kurt Nelhiebel)

„Seinen ersten großen Konflikt handelte Fritz Bauer sich 1960 als hessischer Generalsstaatsanwalt ein, als er ein strafrechtliches Vorermittlungsverfahren gegen den Staatssekretär im Bundeskanzleramt und Vertrauten Adenauers, Dr. Hans Globke, einleitete. Dessen frühere Tätigkeit als Spezialist für Judenfragen im Nazi-ReichsinnenministeriumWas bedeutet das? war während des Prozesses der Israelis gegen den Beauftragten für die ‚Endlösung der Judenfrage’, Adolf EichmannWas bedeutet das?, wieder einmal ins Blickfeld gerückt.

Ohne auf Globkes eventuelle Mitschuld an der Judenverfolgung einzugehen – immerhin war er Mitverfasser des offiziellen juristischen Kommentars zur Umsetzung der Rassegesetze in die Praxis – warfen die Kritiker dem Generalstaatsanwalt Amtsmissbrauch und Politisierung der Justiz vor. Als ob das nicht reichte, verdächtigten sie ihn obendrein der Komplizenschaft mit den Kommunisten. Wie es denn zu erklären sei, fragten sie öffentlich, dass die Presse der Ostzone das Aktenzeichen des Globkeverfahrens eher gekannt habe als die Zeitungen der Bundesrepublik; offensichtlich gebe es da Querverbindungen. In die Nähe der Kommunisten gerückt zu werden, war schon für einen Normalsterblichen existenzbedrohend, geschweige denn für einen Mann in exponierter Position.

Ein amtierender Generalstaatsanwalt im Bunde mit dem politischen Erzfeind hinter dem Eisernen Vorhang – für die meisten ein unerträglicher Gedanke. Doch nichts an dem schäbigen Verdacht stimmte. In Wirklichkeit war das Aktenzeichen des Verfahrens nicht von der DDR-Presse erstmals veröffentlich worden, sondern vier Monate davor vom SPD-nahen ‚Hamburger Echo’. Aber die Schmutzwerfer hatten ihr Ziel erreicht. Fritz Bauer war stigmatisiert. 

Hans Globke, der einstige Spezialist für Judenfragen im NS-Staat, behielt, ungeachtet des weltweiten Entsetzens über den MassenmordWas bedeutet das? an den Juden, seinen Bonner Posten bis zum Erreichen des Pensionsalters.“ 

Wie unterschiedlich die Rolle und Verantwortung von Globke als Mitwirkendem an der rassistischen nationalsozialistischen Politik noch immer bewertet wird, belegen die zuletzt erschienenen Studien von Jürgen Bevers (2009) und Erik Lommatzsch (2009) über Dr. Hans Maria Globke. Während Jürgen Bevers in seinem Buch die Perspektive der Überlebenden einnimmt, spiegelt Erik Lommatzsch die gespaltene Meinung über Dr. Globke in einer deutschen Geschichtswissenschaft und in der Politik, die noch immer nicht wagt, die Geschichte des Nationalsozialismus vom Standpunkt der Opfer her zu schreiben.

Die ‚Akte Globke‘ – bis heute nicht zugänglich

Die konkreten Verantwortlichkeiten Hans Globkes im NS-Regime sind bis heute nicht vollumfänglich geklärt. 2017 wurde in den BundeshaushaltWas bedeutet das? ein Förderprogramm in Höhe von 4 Millionen Euro aufgenommen, „das die NS-Vergangenheit zentraler Behörden, insbesondere der Bundesministerien, ressortübergreifend aufarbeiten soll.“

Für die Akten zu Globke ist eigentlich das BundesarchivWas bedeutet das? zuständig – ein großer Teil der Akten liegt allerdings bei der privaten, CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung. Damit gilt für Historiker*innen, die zu diesem Thema forschen möchten, nicht das Bundesarchivgesetz, wie sonst üblich, sondern die Stiftung selbst entscheidet darüber, wer welche Akten wie einsehen darf.

„FragDenStaat“, ein Projekt für Informationsfreiheit, übt scharfe Kritik an dieser Vorgehensweise und fordert die Abgabe der Akten an das BundesarchivWas bedeutet das?. Nach einer Strafanzeige von „FragDenStaat“ gegen Kanzleramtsmitarbeiter wurden die Ermittlungen von der Berliner StaatsanwaltschaftWas bedeutet das? eingestellt. Einen Teil des Aktenbestandes, an den sie gelangen konnten, veröffentlichte das Projekt 2021 auf ihrer Webseite: https://fragdenstaat.de/dokumente/sammlung/9-hans-globke/. Hier findet sich auch das bereits erwähnte Buch von Reinhard StreckerWas bedeutet das? aus dem Jahr 1961, welches anhand von Akten die Rolle Globkes im NS-Regime deutlich macht. Globke hatte kurz nach Erscheinen des Buches mithilfe einer einstweiligen Verfügung und einer Klage erreicht, dass das Buch nach der ersten Auflage eingestellt wurde.

Eine aktuelle Einordnung zur Rolle des BND und den Verflechtungen Konrad Adenauers findet sich in unserem Blog.

Globke ist nur ein Beispiel der vielen Schreibtischtäter*innen, die nach 1945 weitestgehend
unbehelligt Karriere machen konnten.
Fritz Bauer leistete mit seinen Ermittlungen einen
wichtigen Beitrag, um Globke zur Verantwortung zu ziehen.
Er scheiterte allerdings am politischen Unwillen der Bundesrepublik, sich konsequent mit der arbeitsteilig
durchgeführten „Endlösung der Judenfrage“ auseinanderzusetzen.
Wie der Fall Globke deutlich macht, dauert dieser Unwille teilweise noch bis heute an.

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Glossar

Literaturhinweise:

 

Literatur:

Bauer, Fritz. „Antinazistische Prozesse und politisches Bewußtsein. Dienen NS-Prozesse der politischen Aufklärung?“, in: Hermann Huss, Andreas Schröder (Hrsg.), Antisemitismus. Zur Pathologie der bürgerlichen Gesellschaft. Frankfurt am Main: Europäische Verlagsanstalt, 1965, S.168-193. 

Bevers, Jürgen. Der Mann hinter Adenauer. Hans Globkes Aufstieg vom NS-Juristen zur Grauen Eminenz der Bonner Republik. Berlin: Christoph Links 2009. 

Blasius, Rainer. „Zum Schutz von Globke? Der BND wusste schon 1958, dass Eichmann sich in Argentinien versteckte“, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 8.6.2006.  

“Böse Erinnerungen,”, in: Der Spiegel, Vol. 14, 1056. 

Dirks, Christian. „Die Verbrechen der anderen“. Auschwitz und der Auschwitz-Prozeß in der DDR: Das Verfahren gegen den KZ-Arzt Dr. Horst Fischer. Paderborn, München, Wien, Zürich: Schöning 2004. 

Henke, Klaus-Dietmar. Geheime Dienste. Die politische Inlandsspionage des BND in der Ära Adenauer. Teil 2. Berlin: Ch. Links, Mai 2022.

Essner, Cornelia. Die „Nürnberger Gesetze“ oder Die Verwaltung des Rassenwahns 1933-1945. Paderborn, München, Wien Zürich: Schöningh 2002.  

Funke, Hajo. Der Kampf um die Erinnerung. Hitlers Erlösungswahn und seine Opfer. Hamburg: VSA Verlag 2019.  

Lommatzsch, Erik. Hans Globke (1898–1973). Beamter im Dritten Reich und Staatssekretär Adenauers. Frankfurt am Main, New York: Campus 2009. 

Longerich, Peter. ‚Davon haben wir nichts gewusst!‘ Die Deutschen und die Judenverfolgung 1933-45. München: Siedler Verlag 2006. 

Oy, Gottfried; Schneider, Christoph. Die Schärfe der Konkretion. Reinhard Strecker, 1968 und der Nationalsozialismus in der bundesdeutschen Historiographie. 2. Auflage Münster: Westfälisches Dampfboot 2014. 

Pressemitteilung 251, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA), 6. Juli 2016. 

Strecker, Reinhard-M. Dr. Hans Globke. Aktenauszüge. Dokumente, Hamburg: Rütten & Loening 1961. 

Taler, Conrad. Asche auf vereisten Wegen – Berichte vom Auschwitz-Prozess. Köln: PapyRossa 2015: „An den Wurzeln des Unheils. Über Fritz Bauers Wirken als politischer Mensch“. 

Tuerck, C.H. (Hrsg.). Das Urteil im Wilhelmstrassen-Prozess.Der amtliche Wortlaut der Entscheidung im Fall 11 des Nürnberger Militärtribunals gegen von Weizsäcker und andere. Bürger: Schwäbisch Gmünd, 1950. 

Irmtrud Wojak. Eichmanns Memoiren. Mythos und Realität. Berlin: Gemini 2013 (Orig. 2001).

 

Weblinks:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gruetters-deutlich-hoehere-foerderung-kultureller-institutionen-und-projekte-des-bundes-fuer-2017-erreicht-753614. , Abruf am 09.12.2022.

„Max Merten contra Hans Globke“, ZEIT-Artikel vom 05.11.1965, https://www.zeit.de/1965/45/max-merten-contra-hans-globke, Abruf am 14.06.2022.

https://www.spiegel.de/politik/boese-erinnerungen-a-ef2aa1ad-0002-0001-0000-000031882318, Abruf am 04.08.2022. 

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