05
Einzelne Verfahren
05

NS-Justiz:
Dr. Schlegelberger

Robert Mulka Bild von Fritz Bauer
Ich formuliere die Sache jetzt ziemlich brutal: Man hat dann in Deutschland zwar den Heldenmut an der Front gefeiert.; es gab Mut und Courage in jeder Richtung gegenüber dem äußeren Feind. Man hat aber völlig übersehen, dass die Zivilcourage – der Mut vor dem Fein im eigenen Volk – genauso groß, wahrscheinlich größer ist und nicht weniger verlangt wird. Man hat völlig übersehen, dass es ehrenhaft ist, auch in seinem eigenen Staat für das Recht zu sorgen. Deswegen ist es das A und O dieser Prozesse zu sagen: Ihr hättet Nein sagen müssen.
Fritz Bauer

Vorgeschichte „Ungesühnte Nazijustiz“

1 Min.

1962 zog Generalstaatsanwalt Dr. Fritz Bauer Bilanz. Seit 1949 erlebte er, wie deutsche Richter und Geschworene immer neue Schuldausschließungsgründe für NS-Täter fanden, KZ- und Einsatzgruppentäter lediglich als Gehilfen verurteilten. Die Urteile entsprachen der Tendenz in der Bevölkerung, sich selbst als Opfer zu sehen. Auch die Justiz wollte sich entlasten. Die Richter beriefen sich auf ihr Richterprivileg und das NS-Unrecht als Begründung für ungerechte und grausame Urteile in der NS-Zeit. Sie hätten im Sinne des Gesetzgebers geurteilt. Als hätte es im „Dritten Reich“ außer Hitler, Himmler, Heydrich, Göring und Goebbels keine überzeugten Nationalsozialisten gegeben.

„Die Juristen konnten das lebenswarme Gebot des Grundgesetzes, alle Menschen menschenwürdig zu behandeln, im Sinne des Satzes interpretieren: ‚Was Du nicht willst, das man Dir tu, das füg auch keinem anderen zu.‘ Stattdessen flüchtete man sich in einen scholastischen Begriffshimmel“, bilanzierte Fritz Bauer.

Bis heute wurde wegen Urteilen an einem ordentlichen Gericht kein NS-Richter verurteilt. Überhaupt wurden NS-Richter nur belangt, wenn sie jemanden zu Tode gebracht hatten. Selbst wegen Urteilen an einem StandgerichtWas bedeutet das? wurden nur sechs Richter verurteilt.

Die Braunbücher der DDRWas bedeutet das? machten in einer groß angelegten Kampagne die ausgebliebene Verurteilung der Nazijustiz in Westdeutschland zum Thema.

Die „Ungesühnte NazijustizWas bedeutet das?“, die eine Gruppe Studierender auf Initiative von Reinhard StreckerWas bedeutet das? in der gleichnamigen Ausstellung 1959-62 zum Thema machte, war die schwerste Hypothek, die auf Fritz Bauers Bemühungen um Aufklärung und Wiedergutmachung des NS-Unrechts lastete. Den Studierenden wurde daraufhin vorgeworfen, Ost-Berliner Propaganda mit ihrer Ausstellung zu betreiben. Reinhard Strecke musste sich um das Wohl seiner Familie sorgen. Gleichzeitig hatte ein Gesetz zur Zwangspensionierung der NS-Richter, die weiterhin amtierten, keine Aussicht auf Erfolg. Nachdem 1961 im Deutschen Richtergesetz ein §116 eingefügt wurde, der es den NS-Juristen ermöglichte, bei vollen Bezügen vorzeitig in den Ruhestand zu treten, machten nur 149 Richter und StaatsanwälteWas bedeutet das? davon Gebrauch.

Beteiligung der Justiz am Massenmord

1 Min.

Fritz Bauer wollte die Beteiligung der Spitzen der deutschen Justiz am Anstaltsmord aufklären: Die Ermordung Tausender physisch oder psychisch kranker und behinderter Menschen im Rahmen der NS-„EuthanasieWas bedeutet das?“ in den Heil- und Pflegeanstalten und extra hierfür eingerichteten Tötungsanstalten.

Parallel zum Auschwitz-Prozess plante Fritz Bauer, das Versagen der Richter, Justizangestellten, Ärzt*innen, Krankenpfleger und -pflegerinnen, die an dem MassenmordWas bedeutet das? mitwirkten, vor Gericht zu bringen. Er hielt der eigenen Zunft den Spiegel vor und machte sich damit erneut Feinde. „Wenn ich mein Büro verlasse“, sagte er zu Helga EinseleWas bedeutet das?, „befinde ich mich im feindlichen Ausland“. Gegenüber dem Juristenkollegen Rudolf WassermannWas bedeutet das? äußerte Bauer: „In der Justiz lebe ich wie im Exil“.

Als die NS-„Euthanasie“-Aktion zum Thema wurde, sprach man zunächst nur über das beteiligte Anstaltspersonal. Den übergeordneten Ärzten und Juristen wurde schuldloser Verbotsirrtum eingeräumt. Diese Argumentation schlug zugunsten der Ärzte aus. Zynisch wurde sogar darauf verwiesen, dass die „Euthanasie“-Ärzte durch Aussonderung noch arbeitsfähiger Kranker „die Gesamtzahl der zu Tötenden“ verringert hätten.

Bereits im Auschwitz-Prozess gipfelte diese Entschuldigungsstrategie in der Behauptung eines Verteidigers, die Mitwirkung an Selektionen für die Gaskammern habe der Lebensrettung gedient. Es sollte nur ein kleiner Führungskreis, Hitler und seine engsten Gefolgsleute, als Täter gelten. Alle übrigen sollten nur Beihilfe geleistet haben. Umso erstaunlicher war, dass Fritz Bauer sich die Aufklärung der NS-„EuthanasieWas bedeutet das?“-Verbrechen auch noch aufbürdete. Ihm ist es zu verdanken, dass es überhaupt zu neuen Ermittlungen wegen der Anstaltsmorde kam.

Nach 1950 wurden über 80 Prozent
der wegen Beteiligung an
NS-„Euthanasie“-Aktionen Verurteilten
lediglich als Gehilfen eingestuft.

Historischer Hintergrund

1 Min.

Sowohl das Reichsinnenministerium als auch das Reichsjustizministerium waren, anders als teilweise behauptet wurde, aktiv an den NS-„Euthanasie“-Aktionen beteiligt. Als die Tötungsaktionen zu Protesten seitens Angehöriger und der Kirchen führten, bemühte sich Reichsjustizminister Dr. Franz Gürtner (1881-1941), eine gesetzliche Legitimation zu schaffen. Er steckte aber zurück, nachdem er eine Kopie des „Führerbefehls“ gesehen hatte, der den Mord befahl.
Eine Konferenz im „Haus der Flieger“ in Berlin sollte dann das geplante Unrecht legalisieren. Das Reichsjustizministerium unter kommissarischer Leitung von Staatssekretär Dr. Franz Schlegelberger (1876-1970) lud ein, um, wie es hieß, „die Tätigkeit seiner Organe den außernormativen Euthanasiemaßnahmen möglichst anzupassen“. Zur Täuschung der geladenen Teilnehmer hieß es, dass es um „Vorträge“ gehe. Einer der Hauptakteure war Professor Dr. Werner Heyde, der zusammen mit Viktor Brack den Anwesenden das Tötungsprogramm vorstellte. Fritz Bauer wollte auch Prof. Heyde vor Gericht bringen.

Am 23./24. April 1941 ließ sich die Führungsmannschaft der deutschen Justiz, OberlandesgerichtspräsidentenWas bedeutet das? und Generalstaatsanwälte in Berlin widerspruchslos auf die Geheimhaltung und reibungslose Durchführung der NS-„EuthanasieWas bedeutet das?“-Aktionen einschwören. Juristen mit hoher Qualifikation und langjähriger Berufserfahrung stellten sich in den Dienst der Mordaktion. Sie alle kannten das Ziel.

 „Von den Spitzen der Justiz war zu erwarten,
dass sie widersprachen“

Am 22. April 1965 ging beim Landgericht Limburg/Lahn der Antrag auf Eröffnung der gerichtlichen Voruntersuchung mit einer 53-seitigen Anschuldigungsschrift ein. Gegen Staatssekretär a. D. Dr. Schlegelberger und 15, später 20 hohe Justizbeamte, die an der Berliner Juristen-Konferenz im „Haus der Flieger“ teilgenommen hatten, machte Bauer jetzt geltend:

Robert Mulka Bild von Fritz Bauer
„Gemessen an den Anforderungen, die in den Strafverfahren der Nachkriegszeit an kleinste Gehilfen nationalsozialistischen Unrechts gestellt wurden, war von den versammelten Spitzen der deutschen Justiz zu erwarten, dass sie widersprachen, notfalls sogar erklärten, ihr Amt zur Verfügung zu stellen, um zu verhindern, dass sie durch ihr Stillschweigen zu Gehilfen tausendfachen Mordes wurden.“
Fritz Bauer, (Js 20/63 GStA Frankfurt/M., S. 165)

Der Antrag blieb monatelang unbearbeitet beim Limburger UntersuchungsrichterWas bedeutet das? liegen. Fritz Bauer fand, außer im Stab seiner engsten Mitarbeiter und bei wenigen Strafrechtlern, kein Gehör. Enttäuschend verliefen die Ermittlungen gegen die Spitzen der Justiz, die der Generalstaatsanwalt beschuldigte, der NS-„EuthanasieWas bedeutet das?“ auf der Konferenz im April 1941 schweigend zugestimmt zu haben.

Der Beschluss der Strafkammer des Landgerichts Limburg zur Eröffnung der Voruntersuchung „gegen Schlegelberger u. a.“ erging erst am 26. Januar 1967, ein dreiviertel Jahr nach Eingang von Bauers Anschuldigungsschrift und einen Monat, nachdem der UntersuchungsrichterWas bedeutet das? die Eröffnung der Voruntersuchung gegen Dr. Schlegelberger, den am schwersten Beschuldigten, bereits abgelehnt hatte. Die Begründung lautete, dass die Tatvorwürfe im Nürnberger JuristenprozessWas bedeutet das? schon abgeurteilt worden seien.

Einstellungsbeschluss 1970

In der Folgezeit wurde der Kreis der Angeschuldigten immer kleiner, einige starben, andere Verfahren wurden wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt. Unmittelbar nach Bauers überraschendem Tod Mitte 1968 setzten Überlegungen ein, wie man den ganzen Verfahrenskomplex unauffällig zu Ende bringen könnte. Nach elf Jahren, in denen sich die Zahl der Angeschuldigten von dreißig auf vier reduziert hatte, endete die Voruntersuchung am 27. Mai 1970 mit einem EinstellungsbeschlussWas bedeutet das? des Landgerichts Limburg. Mit keinem Wort ging die neun Zeilen der Einstellungsverfügung auf die von Fritz Bauer erhobenen Beschuldigungen ein. (Js 20/63 (GStA), Einstellungsbeschlusses, S. 180 f.) Damit war ein Tiefpunkt in der so genannten Bewältigung der Vergangenheit erreicht.

Ebenso sah es viele Jahre später auch Generalsstaatsanwalt Dr. Hans Christoph Schaefer, dritter Amtsnachfolger Dr. Bauers in Frankfurt am Main. Er stellte fest, dass die berüchtigte Berliner Konferenz im „Haus der Flieger“ vom April 1941 strafrechtlich nicht überzeugend bewältigt worden sei.

Als Helmut KramerWas bedeutet das?, Richter am Braunschweiger Oberlandesgericht, die lautlose Einstellung des Verfahrens 1984 in einer juristischen Fachzeitschrift aufdeckte, wurde er gleichwohl fast noch genauso angefeindet wie seinerzeit der hessische Generalstaatsanwalt.

Schweigen bei „Auftrag Massenmord“?!

Durften die Spitzen der deutschen Justiz im „Haus der Flieger“ schweigen, als sie mit der Scheinlegalisierung eines Massenmords konfrontiert wurden? Oder hätten sie nicht vielmehr lautstark widersprechen müssen?

Generalstaatsanwalt Dr. Fritz Bauer wertete das Schweigen der Juristen als Zustimmung zum MassenmordWas bedeutet das?. Allein das Wissen, dass die Opfer systematisch ausgewählt worden waren, um getötet zu werden, machte den Prozess gegen die Spitzen der Justiz notwendig. Die Justizelite hätte widersprechen müssen, wenn grundsätzliche Werte, wenn das Recht auf Leben in Frage gestellt wurde.

Stattdessen wurden die Opfer der NS-„EuthanasieWas bedeutet das?“ über Jahrzehnte mit der typischen Verleugnung der Geschichte und ihrer Verdrehung konfrontiert. So wie Botschafter Jung in dem Prozess um seinen Vater erklärte: „Wir lassen uns von niemandem vorwerfen, dass wir nicht an die Opfer denken. Wir sind selbst Opfer.“

Diese Wahrheit aufzudecken und Geschichtsverdrehung an den Pranger zu stellen, ist Aufgabe der Geschichtsforschung über den MassenmordWas bedeutet das? an tausenden behinderten Menschen bis heute. Die Opfer haben ein Recht darauf.

Entdecke weitere Themenräume

Glossar

Quellen- und Literaturhinweise:

Quellen:

GStA Bauer, Bericht vom 25.5.1964, Hessisches Ministerium der Justiz Wiesbaden (HMJ), Werner Blankenburg u. a., IV-1554/60, Bd. II, Bl. 238.

Js 20/63 GStA Frankfurt/M., Anschuldigungsschrift im Ermittlungsverfahren Schlegelberger u. a., Antrag auf Eröffnung der gerichtlichen Voruntersuchung, 22.4.1965, in: Hanno Loewy / Bettina Winter (Hrsg.), NS-Euthanasie vor Gericht. Fritz Bauer und die Grenzen juristischer Bewältigung. Frankfurt/M., New York: Campus, 1996, S. 145-167. 

Js 20/63 (GStA), Einstellungsbeschlusses, in: Hanno Loewy / Bettina Winter (Hrsg.), NS-Euthanasie vor Gericht. Fritz Bauer und die Grenzen juristischer Bewältigung. Frankfurt/M., New York: Campus, 1996, S. 180 f. 

 

Literatur:

Klaus Bästlein, „‚Nazi-Blutrichter als Stützen des Adenauer-Regimes‘. Die DDR-Kampagnen gegen NS-Richter und -Staatsanwälte, die Reaktionen der bundesdeutschen Justiz und ihre gescheiterte ‚Selbstreinigung‘ 1957–1968“, in: Helge Grabitz u. a. (Hrsg.), Die Normalität des Verbrechens. Berlin: Nomos, 1994, S. 408–443. 

Fritz Bauer, „Im Namen des Volkes (1965)“, in: Ders., Die Humanität der Rechtsordnung. Ausgewählte Schriften. Hrsg. v. Joachim Perels und Irmtrud Wojak. Frankfurt am Main, New York: Campus 1998, S. 77-90. 

Fritz Bauer, „Justiz als Symptom (1962)“, in: Ders., Die Humanität der Rechtsordnung. Ausgewählte Schriften. Hrsg. v. Joachim Perels und Irmtrud Wojak. Frankfurt am Main, New York: Campus 1998, S. 365-376. 

Fritz Bauer, „Justiz als Symptom (1962)“, in: Hans Werner Richter (Hrsg.), Bestandsaufnahme. Eine deutsche Bilanz 1962. München, Wien, Basel: Kurt Desch, 1962, S. 221-232. 

„GStA Bauer informierte die Presse: Zwölf Juristen schwer belastet“, in: Frankfurter Rundschau, 7.2.1967. 

Susanne Benzler  / Joachim Perels, „Über den juristischen Umgang mit der NS-‚Euthanasie’“, in: Hanno Loewy / Bettina Winter (Hrsg.), NS-Euthanasie vor Gericht. Fritz Bauer und die Grenzen juristischer Bewältigung. Frankfurt/M., New York: Campus, 1996, S. 15-34. 

Christian Dirks, „Selekteure als Lebensretter. Die Verteidigungsstrategie des Rechtsanwalts Dr. Hans Laterner“, in: Fritz Bauer Institut (Hrsg.), „Gerichtstag halten über uns selbst …“ Geschichte und Wirkung des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses. Hrsg. im Auftrag des Fritz Bauer Instituts von Irmtrud Wojak. Frankfurt/M., New York: Campus, 2001, S. 163- 192. 

Helga Einsele, „Worte der Erinnerung“, in: Hessisches Ministerium der Justiz (Hrsg.), Fritz Bauer. Eine Denkschrift. Wiesbaden 1993, S. 19-22. 

Kerstin Freudiger, Die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen. Tübingen: Mohr Siebeck, 2002. 

Claudia Fröhlich, „Wider die Tabuisierung des Ungehorsams“. Fritz Bauers Widerstandsbegriff und die Aufarbeitung von NS-Verfahren. Frankfurt/M., New York: Campus, 2006. 

Stephan Alexander Glienke, Die Ausstellung „Ungesühnte Nazijustiz“ (1959–1962). Zur Geschichte der Aufarbeitung nationalsozialistischer Justizverbrechen. Baden-Baden: Nomos, 2008. 

Lothar Gruchmann, „Euthanasie und Justiz im Dritten Reich“, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Jg. 20 (1972), H. 3, S. 235-279. 

Im Namen des Deutschen Volkes. Justiz und Nationalsozialismus. Hrsg. v. Bundesministerium der Justiz. Köln 1989. S. 205. 

Helmut Kerscher, „Der Streit über das beschämende Schweigen“, in: Süddeutsche Zeitung, 13.9.1990. 

Lothar Kettenacker (Hrsg.), Ein Volk von Opfern? Die neue Debatte um den Bombenkrieg 1940-45. Berlin: Rowohlt, 2003. 

Ernst Klee, Was sie taten – was sie wurden. Ärzte, Juristen und andere Beteiligte am Kranken- oder Judenmord. Frankfurt am Main 1994 (Orig. 1986). 

Helmut Kramer, „Vergangenheitsbewältigung wider Willen. Zu einem bevorstehenden Beleidigungsprozess, der auf das Jahr 1941 zurückgeht“, in: Frankfurter Rundschau, 19.5.1987. 

Helmut Kramer, „‚Gerichtstag halten über uns selbst‘. Das Verfahren Fritz Bauers zur Beteiligung der Justiz am Anstaltsmord“, in: Hanno Loewy / Bettina Winter (Hrsg.), NS-Euthanasie vor Gericht. Fritz Bauer und die Grenzen juristischer Bewältigung. Frankfurt/M., New York: Campus, 1996, S. 81-131. 

Helmut Kramer, „Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte als Gehilfen der NS-‚Euthanasie‘ – Selbstentlastung der Justiz für die Teilnahme am Anstaltsmord“, in: Redaktion Kritische Justiz (Hrsg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechtsstaats. 1. Aufl. Baden-Baden: Nomos, 1998, S. 413-439. 

Helmut Kramer, „Selbstentlastung der Justiz für die Teilnahme am Anstaltsmord“, in: Frankfurter Rundschau, 26.4.1984. 

Marc von Miquel, Ahnden oder amnestieren? Westdeutsche Justiz und Vergangenheitspolitik in den sechziger Jahren. Göttingen: Wallstein, 2004. 

Ingrid Müller-Münch, „Unentschieden endete der lange Kampf um des Vaters Ehre. Die Schuld der NS-Juristen und die Not der Söhne – ein Beleidigungsprozess mit politischem Hintergrund“, in: Frankfurter Rundschau, 12.9.1990. 

Hubert Rottleuthner, Karrieren und Kontinuitäten deutscher Justizjuristen vor und nach 1945: mit allen Grund- und Karrieredaten auf beiliegender CD-Rom. Berlin: Berliner Wissenschaftsverlag, 2010. 

Hans Christoph Schaefer, „Über jeden Verdacht erhaben“, in: Frankfurter Rundschau, 9.6.1984.  

Hans Christoph Schaefer, „Unbewältigte Justizvergangenheit. Zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte“, in: Hanno Loewy / Bettina Winter (Hrsg.), NS-Euthanasie vor Gericht. Fritz Bauer und die Grenzen juristischer Bewältigung. Frankfurt/M., New York: Campus, 1996, S. 133-144. 

Christoph Schneider, Diener des Rechts und der Vernichtung. Das Verfahren gegen die Teilnehmer der Konferenz von 1941 oder: Die Justiz gegen Fritz Bauer. Frankfurt am Main: Campus, 2017.

Hans Schueler, „In alter Rabentauglichkeit“, in: DIE ZEIT, 26.10.1990. 

Ungesühnte Nazijustiz. Hundert Urteile klagen ihre Richter am. Hrsg. v. Wolfgang Koppel. Karlsruhe 1960. 

„Über jeden Verdacht erhaben“, in: Frankfurter Rundschau, 9.6.1984. 

Thomas Vormbaum (Hrsg.), „Euthanasie“ vor Gericht. Die Anklageschrift des Generalstaatsanwalts beim OLG Frankfurt/M. gegen Dr. Werner Heyde u. a. vom 22. Mai 1962. Mit Anmerkungen von Uwe Kaminsky und Friedrich Dencker. Berlin: Berliner Wissenschafts-Verlag, 2005. 

Rudolf Wassermann, „Fritz Bauer (1903-1968)“, in: Peter Glotz und Wolfgang R. Langenbucher (Hrsg.), Vorbilder für Deutsche. Korrektur einer Heldengalerie. München, Zürich 1974, S. 296-309. 

Hans Welzel, „Der Irrtum über die Rechtswidrigkeit des Handelns“, in: Süddeutsche Juristenzeitung, 1948, Sp. 371, Anm. 8. 

 

Cookie-Einstellungen
Auf dieser Website werden Cookie verwendet. Diese werden für den Betrieb der Website benötigt oder helfen uns dabei, die Website zu verbessern.
Alle Cookies zulassen
Auswahl speichern
Individuelle Einstellungen
Individuelle Einstellungen
Dies ist eine Übersicht aller Cookies, die auf der Website verwendet werden. Sie haben die Möglichkeit, individuelle Cookie-Einstellungen vorzunehmen. Geben Sie einzelnen Cookies oder ganzen Gruppen Ihre Einwilligung. Essentielle Cookies lassen sich nicht deaktivieren.
Speichern
Abbrechen
Essenziell (1)
Essenzielle Cookies werden für die grundlegende Funktionalität der Website benötigt.
Cookies anzeigen
Statistik (2)
Statistik Cookies tracken den Nutzer und das dazugehörige Surfverhalten um die Nutzererfahrung zu verbessern.
Cookies anzeigen