Kampf gegen Straflosigkeit –
die Vorläuferprozesse
Der Kampf gegen die Straflosigkeit von NS-Verbrechen war eines der größten Anliegen Fritz Bauers. Das Internationale Militärtribunal in Nürnberg 1945, der Krakauer Auschwitz-Prozess 1947 und der Ulmer Einsatzgruppenprozess im Jahr 1958 waren dabei wichtige Vorläuferprozesse für Bauers Vorhaben. Insbesondere die Nürnberger Prozesse waren ein Vorbild für ihn. Fritz Bauer ging es in allen Verfahren darum, nicht nur Einzelfälle vor Gericht zu bringen. Der Generalstaatsanwalt plante gleich mehrere Großverfahren. Er ließ sich nicht davon abschrecken, dass die Listen seiner Behörde bald Tausende von Verdächtigen erfassten. Die erforderlichen Ermittlungen waren, wie er betonte, „ungewöhnlich schwierig“.
„Es wird nötig sein, Gesamtkomplexe aus dem historischen Geschehen herauszuschälen und ihren genauen Ablauf zu klären, z. B. die Vorgänge in den einzelnen KZ, die Vernichtungsaktionen in den einzelnen besetzten Ländern, z. B. Polen, der Ukraine oder den Balkanstaaten, ferner Einzelaktionen wie die Auslöschung von Lidice. Der vielschichtige Täterkreis wird festzustellen sein, wobei nicht nur an die Werkzeuge und Handlanger in den untersten Rängen, sondern auch an die geistigen Urheber gedacht werden muß“, meinte der Generalstaatsanwalt.
Vorläuferprozesse
Adolf Eichmann
ein besonderer Fall für Fritz Bauer
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Literatur:
Fritz Bauer, „Mörder unter uns (1958)“, in: Ders., Die Humanität der Rechtsordnung. Ausgewählte Schriften. Hrsg. v. Joachim Pereles und Irmtrud Wojak. Frankfurt am Main, New York: Campus 1998, S. 97-100.
Irmtrud Wojak, Fritz Bauer 1903-1968. Eine Biographie. 2. Neuaufl., Eschenlohe: BUXUS EDITION, 2019.